Allgemeines; Vertragsgegenstand Musterklauseln

Allgemeines; Vertragsgegenstand. 1.1. Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“, „der Vertrag“) gelten für die Nutzung der von der S-Payment GmbH, Xx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx (im Folgenden „S-Payment“, „wir“, „uns“) angebotenen App „Mobiles Bezahlen“ (die „App“) durch Nutzer der App (im Folgenden „Nutzer“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihre“, „Ihrer“).
Allgemeines; Vertragsgegenstand. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die vertragliche Regelung aller Leistungen und Lieferungen des Ingenieurbüros Piotraschke (Xxxxx X. Xxxxxxxxxxx, nachfolgend als "Anbieter" bezeichnet) ausschließlich zu vorliegenden Bedingungen. Entgegenstehende lieferanten- oder kundenseitige Bedingungen erkennt der Anbieter nicht an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine nähere Beschreibung der jeweiligen Leistungen und/oder Lieferungen ist den jeweils auf Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen zu entnehmen.
Allgemeines; Vertragsgegenstand. Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“, der „Vertrag“) gelten für die Nutzung der von der S-Payment GmbH, Xx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx (im Folgenden „S-Payment“, „wir“, „uns“) angebotenen Anwendung „S-POS Plug-in“ innerhalb der App „Sparkasse POS“ (im Folgenden die „App“) durch Nutzer der Anwendung (im Folgenden „Nutzer“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihre“, „Ihrer“). Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Anwendung S-POS Plug-in, welche der technischen Unterstützung der Kartenakzeptanz von - NFC (Near Field Communication)-Zahlungen mit physischen sowie digitalen girocards, Mastercard sowie Visa Debit-/Kreditkarten ohne PIN (Digitales Terminal ohne PIN- Pad) sowie - NFC (Near Field Communication)-Zahlungen mit physischen sowie digitalen Mastercard sowie Visa Debit-/Kreditkarten mit PIN dient (zusammen als ‚Digitales Terminal‘). Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung der Anwendung S-POS Plug-in derzeit aus technischen Gründen ausschließlich möglich ist in Kombination mit einer gültigen Vereinbarung über die Kartenakzeptanz PAYONE GmbH, Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (nachstehend als „PAYONE“, „Netzbetreiber“ bzw. „Acquirer“) (vgl. dazu im Einzelnen die Nutzungsvoraussetzung gem. Ziff. 2.1 Buchstabe a). Integraler Bestandteil der Gesamtlösung ist das sogenannte S-POS Plug-in. Das S-POS Plug-in verfügt dabei über folgende Kernfunktionalitäten: ▪ Initiale Kommunikation mit den Systemen (Server) des Netzbetreibers bzw. Acquirers zur Personalisierung des S-POS Plug-ins ▪ Kontaktloses Auslesen der EMV Kundenkartendaten ▪ Kommunikation mit den im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers bzw. Acquirers (bzw. von vom ihm beauftragten Dritten) betriebenen Servern wie folgt: ▪ Verschlüsselte Übertragung der ausgelesenen EMV Kundenkartendaten vom S-POS Plug-in an die vorbezeichneten Server im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers bzw. Acquirers; die anschließende gesicherte Weitergabe an die Systeme (Netzbetreiber-Host) des Netzbetreibers bzw. Acquirers sowie die Bereitstellung der Server im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers bzw. Acquirers liegt dabei nicht im Verantwortungsbereich der S-Payment und ist nicht Gegenstand der Leistungen der S-Payment nach diesen Nutzungsbedingungen; ▪ Aufbereitung von Rückmeldungen des Netzbetreibers bzw. Acquirers, so dass der Nutzer sie auf seinem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) ablesen kann. Bei NFC (Near Field Communication)-Zahlungen mit physischen sowie digitalen Mastercard sowie ...
Allgemeines; Vertragsgegenstand. 1.1. Die verkaufende Partei beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gemeinde- zentrums, in dem insbesondere die Verwaltungsbereiche angesiedelt werden sol- len. Die Baufertigstellung ist mit Xxxxxx 2023 angestrebt. Mit der Übersiedlung wird das bisherige Amtsgebäude frei.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.