Altgeräte Musterklauseln

Altgeräte. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEA). Avaya wird Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgen oder aufbereiten. Sofern der Kunde die Entsorgung bzw. Aufbereitung selbst vornehmen möchte, ist dies Avaya bei Bestellung schriftlich mitzuteilen. Es obliegt dem Kunden, vor der Entsorgung bzw. Aufbereitung für die ordnungsgemäße Löschung von personenbezogenen Daten auf Altgeräten Sorge zu tragen bzw. Avaya hiermit zu beauftragen. Weitere Informationen zur Entsorgung finden sich im jeweiligen Angebot und unter der Website Avaya and WEEE Compliance.
Altgeräte. Sofern eine Inzahlungnahme vertraglich vereinbart wurde, hat der Kunde Altgeräte innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Installation des gelieferten Produkts auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Der Kunde übernimmt gegenüber DORC die Gewähr, dass er zur Übereignung des Altgerätes berechtigt ist und dass der Kunde entweder: (a) lastenfreies Eigentum an dem Altgerät besitzt, oder (b) oder DORC eine Liste mit etwaig bestehenden Belastungen zur Verfügung gestellt hat. Ferner willigt der Kunde ein, auf seine Kosten vor Besitzübergang des Altgerätes für die Lastenfreiheit zu sorgen oder DORC die Lastenfreiheit zu verschaffen. Der Kunde haftet uneingeschränkt für die Lastenfreiheit unabhängig davon, ob der Kunde DORC etwaige Belastungen zur Kenntnis gebracht hat oder nicht, und der Kunde verpflichtet sich, DORC von jeglichen Ansprüchen Dritter oder sonstigen Schadensersatzansprüchen freizustellen und sonstige Schäden zu ersetzen, die DORC im Zusammenhang mit oder aus den Pfand- oder sonstigen Rechten Dritter an den Altgeräten entstehen. Sofern im Übrigen nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde mit Zustandekommen eines verbindlichen Kauf- oder Mietvertrages die Geräteentsorgung von Altgeräten im Sinne der EU- Richtlinie 2002/96/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte selbst vorzunehmen.
Altgeräte. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEA). Avaya wird Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgen oder aufbereiten. Sofern der Kunde die Entsorgung bzw. Aufbereitung selbst vornehmen möchte, ist dies Avaya bei Beauftragung schriftlich mitzuteilen. Es obliegt dem Kunden, vor der Entsorgung bzw. Aufbereitung für die ordnungsgemäße Löschung von personenbezogenen Daten auf Altgeräten Sorge zu tragen bzw. Avaya hiermit zu beauftragen. Weitere Informationen zur Entsorgung finden sich im jeweiligen Angebot und unter der Website xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxx-xxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxx-xxxxx/.
Altgeräte. Wenn es nach dem vernünftigen Ermessen von Proact unwirtschaftlich wird, weiterhin Support für Equipment zu leisten, das vom Originalhersteller aufgrund seines Zustands nicht mehr unterstützt wird (und dies auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Proact liegen), oder falls Ersatzteile nur noch zu unangemessen hohen Preisen bezogen werden können, kann Proact die Support Services mit einer Frist von mindestens 60 Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise einstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die vom Kunden zu entrichtende Vergütung bei einer Einstellung der Support Services gemäß dieser Klausel 30 nur noch anteilig bis zu dem Zeitpunkt geschuldet ist, an dem Proact die Support Services einstellt.