Anderweitige Versicherungen. Ist der eingetretene Schaden gemäß einem der Bausteine/Module A.1 - A.6 auch • unter einem weiteren, zeitlich früher abgeschlossenen Versicherungsvertrag oder • unter einem Versicherungsvertrag anderer Art versichert, so geht der anderweitige, zeitlich früher abgeschlossene Vertrag vor. Die Versicherung über diesen Versicherungsvertrag besteht, soweit der Versicherungsschutz unter diesem Vertrag weiter ist als derjenige des anderen Versicherungsvertrages (Konditionsdifferenzdeckung) oder der anderweitige Versicherungsschutz durch Zahlungen verbraucht ist (Summendifferenzdeckung). Bestreitet der anderweitige Versicherer seine Eintrittspflicht ganz oder teilweise, so leistet der Versicherer dieses Vertrages unter Eintritt in die Rechte der Versicherungsnehmerin bzw. der versicherten Personen vor. Handelt es sich bei dem anderweitigen Vertrag um einen Vertrag bei der Markel International Insurance Company Limited oder einer zur Markel Gruppe gehörenden Gesellschaft, ist die maximale Leistung aus allen, von dem Versicherungsfall betroffenen Versicherungen auf die höchste der in diesen Versicherungsverträgen je Versicherungsfall und -jahr vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Hiervon ausgenommen bleiben Versicherungsverträge, die ausdrücklich als Exzedentenversicherung zu dem vorliegenden Cyber-Versicherungsvertrag vereinbart sind.
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Samples: Cyber Insurance Application, Cyber Insurance Application
Anderweitige Versicherungen. Ist der eingetretene Schaden gemäß einem der Bausteine/Module A.1 - A.6 auch • unter einem weiteren, zeitlich früher abgeschlossenen Versicherungsvertrag oder • unter einem Versicherungsvertrag anderer Art versichert, so geht der anderweitige, zeitlich früher abgeschlossene Vertrag vor. Die Versicherung über diesen Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag besteht, soweit der Versicherungsschutz unter diesem Vertrag weiter ist als derjenige des anderen Versicherungsvertrages (Konditionsdifferenzdeckung) oder der anderweitige Versicherungsschutz durch Zahlungen verbraucht ist (Summendifferenzdeckung). Bestreitet der anderweitige Versicherer seine Eintrittspflicht ganz oder teilweise, so leistet der Versicherer dieses Vertrages unter Eintritt in die Rechte der Versicherungsnehmerin bzw. der versicherten Personen vor. Handelt es sich bei dem anderweitigen Vertrag um einen Vertrag bei der Markel International Insurance Company Limited oder einer zur Markel Gruppe gehörenden Gesellschaft, ist die maximale Leistung aus allen, von dem Versicherungsfall Versi- cherungsfall betroffenen Versicherungen auf die höchste der in diesen Versicherungsverträgen je Versicherungsfall und -jahr vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Hiervon ausgenommen bleiben Versicherungsverträge, die ausdrücklich als Exzedentenversicherung zu dem vorliegenden Cyber-Versicherungsvertrag vereinbart sind.
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Samples: Business Insurance Policy
Anderweitige Versicherungen. Ist der eingetretene Schaden gemäß einem der Bausteine/Module A.1 - A.6 geltend gemachte Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens auch • unter einem weiteren, zeitlich früher abgeschlossenen D&O-Versicherungsvertrag oder • unter einem Versicherungsvertrag anderer Art versichert, so geht der anderweitige, zeitlich früher abgeschlossene Vertrag vor. Die Versicherung über diesen Versicherungsvertrag besteht, soweit der Versicherungsschutz unter diesem Vertrag weiter ist als derjenige des anderen Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags (Konditionsdifferenzdeckung) oder der anderweitige Versicherungsschutz durch Zahlungen verbraucht ist (Summendifferenzdeckung). Bestreitet der anderweitige Versicherer seine Eintrittspflicht ganz oder teilweise, so leistet der Versicherer dieses Vertrages Vertrags unter Eintritt in die Rechte der Versicherungsnehmerin bzw. der versicherten Personen vor. Dies gilt nicht, wenn für den im Einzelfall geltend gemachten Schaden auch über einen Vermögensschaden-Rechtsschutz-Vertrag Versicherungsschutz besteht. Hier bleibt der D&O-Versicherer eintrittspflichtig. Handelt es sich bei dem anderweitigen Vertrag um einen Vertrag bei der Markel International Insurance Company Limited oder einer zur Markel Gruppe gehörenden Gesellschaft, ist die maximale Leistung aus allen, von dem Versicherungsfall betroffenen Versicherungen auf die höchste der in diesen Versicherungsverträgen je Versicherungsfall und -jahr -periode vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Hiervon ausgenommen bleiben Versicherungsverträge, die ausdrücklich als Exzedentenversicherung zu dem vorliegenden CyberD&O-Versicherungsvertrag vereinbart sind.
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Samples: Business Insurance Policy