Anforderungsprofil Musterklauseln

Anforderungsprofil. Abgeschlossene (sozial)pädagogische Ausbildung – Interne „State of the Art“ Module – Gründung des Lebensmittelpunktes in der KDF – Hohes Maß an Selbstreflexion – Teamfähigkeit – Offene Kommunikation und Konfliktfähigkeit (1) Arbeitskontext Die SOS-Kinderdorf-Familie ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder und Jugendliche. (2) Strukturelle Einordnung Dienstrechtlich ist der/die SOS-Familienpädagoge/in dem/der pädagogischen Leiter/in unterstellt.
Anforderungsprofil. Ausbilderinnen und Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken: • Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis • Psychologie • Pädagogik, Didaktik • Rehabilitationskunde • Interdisziplinäre Projektarbeit • Arbeitskunde/ Arbeitspädagogik • Recht • Medizin Um die besonderen Anforderungen von § 42 m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.
Anforderungsprofil. Voraussetzung ist die Absolvierung der Ausbildung im Colleg für Familienpädagogik (Basis- und Aufbaulehr- gang) sowie dreier arbeitgeberspezifische Zusatzmo- dule. Zur Ausbildung zugelassen werden in der Regel Frauen und Männer im – Alter zwischen 26 und 42 Jahren – mit Berufs- und Lebenserfahrung und abgeschlos- sener Berufsausbildung (1) Arbeitskontext Die SOS-Kinderdorf-Familie ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder und Jugendliche. (2) Strukturelle Einordnung Die/der SOS-Kinderdorf-Mutter/ Vater ist dem/der pädagogischen Leiter/in unterstellt. (3) Hauptaufgaben – Bezugsperson für jedes Kind in der Familie – Erreichung der Entwicklungsziele der Kinder/Ju- gendlichen – Aufbau und Pflege der internen und externen Netz- werke – Kooperation /aktive Kontakt- und Beziehungspflege mit dem Herkunftssystem – Beteiligung der Kinder/Jugendlichen
Anforderungsprofil. Abgeschlossene (sozial)pädagogische Ausbildung – Hohes Maß an Selbstreflexion – Teamfähigkeit – Offene Kommunikation und Konfliktfähigkeit – Vollvertretung der/des jeweiligen SOS-Kinderdorf- Mutter/-Vater (1) Arbeitskontext Die SOS-Kinderdorf-Familie ist eine langfristige Be- treuungsform zur familiären Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. (2) Strukturelle Einordnung Dienstrechtlich ist die SOS-Familienhelferin/der SOS- Familienhelfer dem/der pädagogischen Leiter/in un- terstellt. In der SOS-Kinderdorf-Familie ist sie/er der/dem SOS-Kinderdorf-Mutter/-Vater gegenüber weisungsgebunden. (3) Hauptaufgaben und Tätigkeitsfelder Kernaufgabe des SOS-Familienhelfers/der SOS-Fami- lienhelferin ist die Vollvertretung der/dem jeweiligen SOS-Kinderdorf-Mutter/-Vater (an freien Tagen, im Urlaub und bei Krankheit) im Rahmen der vereinbar- ten Betreuungsziele. Zusätzlich unterstützt sie/er die/den SOS-Kinderdorf- Mutter/-Vater bei der Haushaltsführung bzw im Be- treuungs-/Versorgungsprozess der Kinder und Ju- gendlichen.
Anforderungsprofil. Die wesentlichsten Anforderungen sind pädagogische und hauswirtschaftliche Kompetenz, Bereitschaft/Fä- higkeit zeitlich befristete Eigenverantwortung zu übernehmen, Fähigkeit zur Kooperation und Kommu- nikation sowie Konfliktfähigkeit, Lern- und Reflexions- bereitschaft. Qualifikationsvoraussetzung ist die Absolvierung des berufsbegleitenden Basislehrgangs im Colleg für Fa- milienpädagogik. Zur Ausbildung zugelassen werden in der Regel Frauen und Männer – mit einem Mindestalter von 20 Jahren – Berufserfahrung – pädagogischem Einfühlungsvermögen SONDERBESTIMMUNGEN FÜR SOS‑KINDERDORF‑MÜTTER/ SOS‑KINDERDORF‑VÄTER § 46 Pensionsregelung für SOS-Kinderdorf-Mütter und SOS‑Kinderdorf‑Väter (1) Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet sich, zur Pensionsvorsorge der SOS-Kinderdorf-Müt- ter/-Väter einer überbetrieblichen Pensionskasse bei- zutreten. Dieser Beitritt erfolgt durch Abschluss eines Pensionskassenvertrages gemäß § 15 Pensionskas- sengesetz.
Anforderungsprofil. Art des Objektes: Bevorzugtes Gebiet: Gewünschter Umzugstermin: Gewünschte Wohnfläche / Zimmeranzahl: Wesentliche Ausstattungsmerkmale: Standard Neubau Altbau Normal Das Objekt muss haben: Gehoben Luxus Garten Terrasse Balkon/Loggia Garage Keller Abstellraum Badezimmer mit: Dusche Badewanne beides Toilette extra Weitere wichtige Informationen: Dieser Auftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Aufkündigung hat keine Auswirkungen auf jene Rechtsgeschäfte, für die der Makler bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt.
Anforderungsprofil. Im Verwaltungsrat müssen gesamthaft alle zur Leitung des Unternehmens not- wendigen fachlichen Kenntnisse, Erfahrungen, Sozialkompetenzen und Persön- lichkeitsmerkmale ausgewogen vorhanden sein. Die Xxxx von Mitgliedern des Verwaltungsrates erfolgt auf Basis eines Anforde- rungsprofils für das Gesamtgremium, die einzelnen Mitglieder sowie den Präsi- denten. Dieses berücksichtigt und konkretisiert die folgenden Grundsätze und Kriterien: – Fachliche Kenntnisse, Erfahrungen, Sozialkompetenzen und Persönlichkeits- merkmale; – Vermeidung von dauernden Interessenkonflikten; – Verständnis der politischen Rahmenbedingungen; – zeitliche Verfügbarkeit; – Diversität und Interdisziplinarität; – Unabhängigkeit von den Eignern. Das Anforderungsprofil wird durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft festge- legt und mit den Eignern abgestimmt. Mitglieder des Verwaltungsrates können nicht gleichzeitig der operativen Füh- rungsebene der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen angehören. Der Verwaltungsrat plant seine Erneuerung zuhanden der Generalversammlung in Absprache mit den Eignern. Er trifft die Auswahl (Shortlist und Nominierung) in Absprache mit den Eignern. Der Verwaltungsrat unterzieht seine Leistung periodisch einer Selbstevaluation und unterbreitet deren wesentlichen Ergebnisse in geeigneter Form den Eignern. Er sorgt für die kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitglieder.

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  • Forderungsübergang Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Änderungsklausel Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.

  • Änderung (1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingun- gen für bestimmte Geschäftsarten werden im »Bundesanzeiger« bekannt gemacht, soweit sie Kaufleute und öffentliche Verwaltungen betreffen. Diesen Geschäftspartnern gegenüber gelten sie einen Monat nach der Bekanntmachung als vereinbart, sofern darin kein späterer Zeitpunkt genannt wird. (2) Sonstigen Geschäftspartnern wird die Bank Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbie- ten. Haben die Bank und der Geschäftspartner einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. „onlinebanking.bundesbank“) können Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die geänderten Bedingungen werden jeweils in den Geschäftsräumen der Bank ausgelegt und auf Wunsch ausgehändigt bzw. zugesandt. Die Zustimmung des Geschäftspartners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswir- kung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. (3) In besonderen Bedingungen können abweichende Regelungen zur Änderung und Be- kanntmachung dieser besonderen Bedingungen enthalten sein.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.