Angaben nach § 315a HGB Musterklauseln

Angaben nach § 315a HGB. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals: Das gezeichnete Kapital der GRAMMER AG beträgt 39.009.080,32 EUR und ist ein- geteilt in 15.237.922 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Der Anhang zum Konzernab- schluss 2021 der GRAMMER Gruppe enthält detaillierte Angaben zu den Stimmrechtsmitteilungen nach § 33 WpHG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen: Die Gesellschaft hat keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben: Es bestehen keine Mitarbeiter:innen-Beteiligungsprogramme. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung: Die Bestellung und Abberufung des Vorstands der GRAMMER AG bestimmt sich nach den gesetz- lichen Vorschriften (§§ 84 und 85 AktG sowie § 31 MitBestG). Gemäß § 8ff. der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft richtet sich nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 Abs. 2 AktG, in § 25 der Satzung der Gesellschaft ist die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung geregelt. Nach § 13 Abs. 3 der Sat- zung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung der Sat- zung betreffen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzu- kaufen: Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Juni 2021 wurde die in § 5 Abs. 3 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, bis zum 7. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichts- rats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 9.402.263,04 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020), aufgehoben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Juni 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um EUR 19.504.537,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapi- tal 2021). Dabei ist den Aktionär:innen grundsätzlich ein Be...