Common use of Angebote und Bestellungen Clause in Contracts

Angebote und Bestellungen. 2.1 Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber dem Käufer keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

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Samples: www.saegeling-mt.de, www.cordamed.de

Angebote und Bestellungen. 2.1 Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber dem Käufer keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

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Angebote und Bestellungen. 2.1 Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichender gleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber dem Käufer Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

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