Anlagepolitik des Anlagefonds Musterklauseln

Anlagepolitik des Anlagefonds. Dieser Anlagefonds investiert mindestens zwei Drittel direkt und indirekt in eigenkapitalbezogene Wertpapiere und Wertrechte von ausgewählten Emittenten, welche ihren Sitz in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx haben, den über- wiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx ausüben
Anlagepolitik des Anlagefonds a) Die Fondsleitung investiert das Fondsvermögen - nach Abzug der flüssigen Mittel - in: aa) Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von in- und ausländischen Emittenten; ab) Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten;
Anlagepolitik des Anlagefonds. Der Anlagefonds wird nicht aktiv verwaltet. Es werden anlageseitig keine Handlungen vorgenom- men, um den Wert der Anteile des Anlagefonds zu erhöhen oder allfällige Verluste auszugleichen, welche durch Veränderungen des Wertes der Anlagen des Anlagefonds entstanden sind. Der Anlagefonds tätigt keine Leerverkäufe (Short Sales) und investiert nicht in Derivate. Davon aus- genommen sind die währungsbesicherten Klassen, bei denen Derivate ausschliesslich zur Absiche- rung des US-Dollars (als Haupthandelswährung) gegenüber der Referenzwährung verwendet wer- den. Das Fondsvermögen wird nicht durch Kreditaufnahme zu Anlagezwecken mit einer Hebelwir- kung (Leverage) versehen. Bei den Klassen AAH CHF, AAH USD, AAH EUR und AAH GBP wird der Wert der Anlagen in Platin (ausgedrückt in US-Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf die jeweilige Referenzwährung (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro bzw. Pfund Sterling) lauten, bestmöglich gegen die entsprechende Referenzwährung abgesichert. Transitorisch kann eine beschränkte Über- oder Unterabsicherung auftreten. Diese Absicherung kann insbesondere die Folgen eines Wäh- rungsverfalls des US-Dollars im Verhältnis zum Schweizer Franken, Euro bzw. Pfund Sterling auf- fangen. Da keine laufende umfassende Absicherung erfolgen muss, kann ein Wertverlust aufgrund von Wechselkursschwankungen nicht ausgeschlossen werden. Die Absicherung ist in der Regel mit laufenden Kosten verbunden.
Anlagepolitik des Anlagefonds. Dieser Anlagefonds investiert mindestens zwei Drittel direkt und indirekt in eigenkapitalbezogene Wertpapiere und Wertrechte von ausgewählten Emittenten, welche ihren Sitz in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx haben, den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx ausüben oder als Holdinggesellschaften hauptsächlich Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx halten und in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen. Mindestens 51% des Fondsver- mögens werden direkt investiert. Es ist beabsichtigt, dass sich das Fondsvermögen jederzeit aus Titeln von mindestens 20 Gesellschaften zusammensetzt, wobei eine einzelne Positi- on maximal 15% des Fondsvermögens ausmacht. Dadurch erlangt der Anlagefonds ein überschaubares Profil und ist gleichzeitig angemessen diversifiziert. Durch die Tatsache, dass die investierten Wertpapiere grund- sätzlich börsenkotiert sind, wird ein minimaler Reifegrad der Unternehmen gewährleistet und dem Bedürfnis nach Liquidität Rechnung getragen. Als eigenkapitalbezogene Wertpapiere und Wertrechte gelten Aktien, Partizipationsscheine, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen auf Beteiligungswertpapiere wie auch Derivate (inkl. Warrants) und strukturier- te Produkte hierauf. Ausgeschlossen sind Anlagen in andere Anlage- oder Investmentfonds und reine Forderungswertpapiere und –wertrechte. Von diesem Ausschluss sind sogenannte Participatory Notes ausgenommen, auch wenn deren Partizipation sich vorübergehend auf 100% flüssige Mittel bezieht. Als Participatory Notes gelten Strukturierte Produkte (Zerti- fikate), welche eine Partizipation an A-Shares von chinesischen Aktienge- sellschaften ermöglichen. Insgesamt dürfen bis höchsten 49% des Fondsvermögens in strukturierte Produkte angelegt werden. Die Fondsleitung kann bis zu einem Drittel des Fondsvermögens in Geld- marktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehö- ren, begeben oder garantiert werden. Die Anlageentscheide beruhen auf sorgfältigen, unabhängigen Analysen von Mitarbeitern der Anlageverwalterin vor Ort. Dies eröffnet die Möglich- keit, Positionen an attraktiven Unternehmen zu erwerben, bevor sie einen grösseren Bekanntheitsgrad erlangen, und gleichzeitig das mit einer Anlage in einem relativ jungen Markt verb...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.