Kundenanlage-Definition

Kundenanlage. Eine Kundenanlage (elektrische Anlage) ist eine örtliche Einheit von an das Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Einrichtungen eines Endverbrauchers oder Einspeisers, die die Einspeisung oder die Entnahme elektrischer Energie ermöglicht.
Kundenanlage. Die gastechnischen Anlagen des Anschlussnehmers ab der Netzan- schlussanlage.
Kundenanlage. Die Kundenanlage ist die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der Eigentumsgrenze. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.

Examples of Kundenanlage in a sentence

  • Das diesen TAB beiliegende Schaltschema ist ergänzend zum Text dieser TAB verbindlich für Gestaltung und Installation der Kundenanlage.

  • Werden Mängel, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, an der Kundenanlage festgestellt, so ist das Fernwärmeversorgungsunternehmen gemäß § 14 AVBFernwärmeV dazu berechtigt, den Anschluss und die Versorgung bis zur Behebung dieser Mängel zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist das Fernwärmeversorgungsunternehmen hierzu sogar verpflichtet.

  • Vor Inbetriebnahme wird die Kundenanlage von dem Fernwärmeversorgungsunternehmen überprüft.

  • Die Installations-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an der Kundenanlage dürfen nur durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

  • Das Heizwasser des Fernwärmenetzes übergibt seine Energie im Wärmeüberträger an das Heizwasser der Kundenanlage und dieses transportiert sie weiter bis zu den Heizkörpern.


More Definitions of Kundenanlage

Kundenanlage. “ im Sinne dieser Allgemeinen Versorgungsbedingungen sind alle Anlagenteile außerhalb der von WSW zu betreibenden WEA gemäß Anlage 8 zum Vertrag, die für die Leistungserbringung der WSW erforderlich sind. WSW_E&W_21/2_A001_20Dez22 Als Kundenanlage im Sinne dieser Allgemeinen Versorgungsbedingungen gelten auch auf dem Objekt befindliche Gebäude und Gebäudeteile, insbesondere der Kaminzug / Kaminschacht / Schornstein / o.ä. Einrichtungen, die Abgasleitung und das Wärme-Verteilungssystem (= Rohrleitungen, Heizkörper, Ventile, etc.). Nicht zur „Kundenanlage“ gehören in der jeweiligen Einheit des Objekts ggf. befindliche Messeinrichtungen zur Wärmeerfassung gem. Ziffer 10 dieser Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie im Falle der Wärmeerzeugung mittels Pelletheizung die technischen Einrichtungen zur Beförderung der Pellets vom Lager zur WEA. Der Kunde ist verpflichtet beim Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen und jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung (nachfolgend „Vertragsdaten“ genannt) und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertrages notwendigen Daten sowie sämtliche weiteren, WSW aus der Pflichtverletzung nachweislich entstehenden Kosten zu tragen.
Kundenanlage. 12 und 15 AVBWasserV
Kundenanlage. Die ab der Eigentumsgrenze sich im Eigentum des Netzbenutzers befindlichen Anlagen;
Kundenanlage. Eine Kundenanlage ist die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung und dient der Versorgung der Anschlussnutzer.
Kundenanlage. Schäden innerhalb der Kundenanlage müssen ohne Verzug beseitigt werden.
Kundenanlage. Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung zur Versorgung der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer [Quelle: VDE-AR-N 4100, modifiziert]
Kundenanlage. Die Kundenanlage ist die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der Eigentumsgrenze. Ausgenommen sind die im Besitz des VNB oder des MSB befindlichen Betriebsmittel, wie z.B. Zähl- einrichtungen.