Annahmeverzug des Kunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird Schadensersatz von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen verlangt, so beträgt dieser 25 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen einen höheren Schaden nachweist.
Annahmeverzug des Kunden. Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung nicht an, so kann Nexgen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist entweder:
(1) weiterhin am Vertrag festhalten und die dafür vereinbarte Vergütung fordern oder • (2) vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann Nexgen Schadenersatz verlangen. Die Höhe beträgt 50% des Vertragswertes des zu liefernden Produkts. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt es offen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen tritt anstelle des Rechts zum Rücktritt das Recht, den Vertrag zu kündigen. Daneben kann Xxxxxx einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt es offen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Annahmeverzug des Kunden. Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann Ergono- mics nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Ver- zugsrechte geltend machen.
Annahmeverzug des Kunden. Kommt ein Kunde mit der Annahme beauftragter Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so ist Infoplus nach Setzung einer angemesse- nen Nachfrist von höchstens 8 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Als Schaden gilt auch die für diesen Auftrag vorgehaltene und reservierte aber nicht abgerufene Kapazität von Unternehmensressourcen. Verlangt Infoplus Schadensersatz, so beträgt dieser 50% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Infoplus einen höheren Scha- den nachweisen.
Annahmeverzug des Kunden. 10.1 Werden der Versand oder die Zustellung der Geräte oder die Serviceleistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert oder nimmt der Kunde die Geräte oder die Service- leistungen nicht an oder wird er bei deren Lieferung oder Installation oder bei Anbietung der Serviceleistungen nicht angetroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Serviceleistungen von Murotex verfallen, sofern sie nicht ohne übermässigen Mehraufwand nachgeholt werden können. Die durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von Murotex dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist hat Murotex im weiteren das Recht,
10.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der Murotex infolge des Annahmeverzuges des Kunden erwächst.
Annahmeverzug des Kunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist DVSE nach angemessener Fristnachsetzung von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt DVSE Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder DVSE einen höheren Schaden nachweist.
Annahmeverzug des Kunden. Nimmt der Kunde eine Verpackungsleistung unberechtigt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, ist Deufol unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte berechtigt, die Verpackung einschließlich der darin verpackten Güter auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder an den vom Kunden mitgeteilten Empfänger zu versenden. Darüber hinaus ist Xxxxxx dazu berechtigt, einen in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Annahmeverzug des Kunden. Nimmt der Kunde die Bestellung trotz Fertigstellung und Abnahmereife nicht an, so ist C-UNITED berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der weiteren Vertragsausführung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Falle ist die C-UNITED dazu berechtigt, ohne Nachweis eines konkreten Schadens 15 % des Auftragswertes als pauschalen Schadensersatz zu verlangen oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren Schaden als die vorgenannte Schadenspauschale von 15 % nachzuweisen oder auch nachzuweisen, dass gar kein Schaden entstanden ist.
Annahmeverzug des Kunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist ESCO nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt ESCO Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder ESCO einen höheren Schaden nach.
Annahmeverzug des Kunden. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung an den Kunden aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist blueDenta berechtigt, Ersatz des hieraus entstehen- den Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet blueDenta eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – man- gels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft des Produkts. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von blueDenta (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschä- digung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass blueDenta kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.