Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 13.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung an den Kunden in Textform wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist verpflichtet die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die SWL behält sich die Anpassung der Geschäftsbedingun- gen und der Preise für die Nutzung der Ladeinfrastruktur vor. Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Preise werden dem Kunden in Textform unter Hervorhe- bung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Änderung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen. Die Kün- digung bedarf der Textform. Weitere gesetzliche Kündi- gungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Admeira ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen. Xxxxxxx informiert die Vertragspartner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Änderungen.
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die TEN eG behält sich die Anpassung der Geschäftsbedingungen und der Preise für die Nutzung der Ladeinfrastruktur vor. Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Preise werden dem Kunden in Text- form unter Hervorhebung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Änderung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Anpassung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Text- form. Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unbe- rührt.
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. STW behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an sich, sowie im Besonderen die Entgelte für die Nutzung der Ladekarte und der Ladeinfrastruktur und/ oder die Vertragsbedingungen einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Über die Anpassung wird die STW den Kunden rechtzeitig, mindestens 7 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird die STW den Kunden in der Mitteilung gesondert hinweisen.