Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 13.1 Titan Networks behält sich vor, diese Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die geänder- ten Bedingungen Kunde zuvor unter Wahrung einer angemes- senen Frist in textform mitgeteilt.
13.2 In der Änderungsmitteilung weist Titan Networks Kunden auf das Recht hin, der Änderungsmitteilung innerhalb von vier Woch- en nach Zugang in textform zu widersprechen. Macht Kunde von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so wird die Änderung mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.
13.3 Bei Änderungen der Umsatzsteuer und regulierten Vorleis- tungsprodukten und anderen regulierten Preisen ist Titan Net- works berechtigt, die Preislisten entsprechend der Kostenände- rung anzupassen, ohne dass ein Kündigungsrecht von Kunde be- steht.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Base behält sich das Recht vor, die AGB sowie auch die Dokumente, auf die in den AGB verwiesen wird, jederzeit abzuändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf die Änderung der AGB wird der VP besonders hingewiesen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der VP nicht binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Base wird den VP in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, welche Wirkung sein Schweigen hat. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten AGB bis zum Ablauf des abgeschlossenen Vertragsverhältnisses weiter. Bei einem erneuten Vertragsabschluss gilt jedenfalls die zum Zeitpunkt des erneuten Vertragsabschlusses geltende Version der AGB.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14.1 Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer Änderung der gesetz- lichen Grundlagen, auf der die einzelnen Regelungen dieser AGB beruhen oder wegen einer Än- derung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit einzelner Regelungen dieser AGB, bleibt vorbehalten.
14.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Zeitpunkt des In Krafttretens in Textform mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum in Krafttreten der Anpassung zu kündigen. Soweit der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht und wei- terhin bei dem Lieferanten Erdgas bezieht, gilt die Vertragsanpassung als vom Kunden genehmigt. Der Lieferant wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen gesondert hinweisen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 12.1 Die WUMM GmbH ist berechtigt, die vorliegende AVB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Kunden die Änderung oder Ergänzung rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt wird und dabei geänderte Regelungen gegenübergestellt werden. Sollte der Kunde mit der Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden sein, kann dieser den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung oder Ergänzung kündigen oder der Änderung bis zum selben Zeitpunkt widersprechen. Für den Fall, dass der Kunde von dem vorgenannten Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht oder der Änderung oder Ergänzung nicht widerspricht, gelten die geänderten oder ergänzten AVB als genehmigt. Auf diese Folge wird die WUMM GmbH in der Ankündigung nochmals hinweisen. Sollte für die WUMM GmbH die Weiterführung des Vertrages unzumutbar sein, weil die geänderten oder ergänzten AVB aufgrund eines Widerspruchs des Kunden nicht zum Tragen kommen, ist die WUMM GmbH berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende desjenigen Monats zu kündigen, der dem Zugang des Widerspruchs bei der WUMM GmbH erfolgte.
12.2 Ziffer 13.1 gilt nicht für die Änderung der Bruttopreise, der vereinbarten Leistungsinhalte, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Der Vermieter ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen. Der Mieter platziert die geänderten, konsolidierten AGB an einem gut sichtbaren Ort in einem für die Kunden zugänglichen Raum und veröffentlicht sie auf seiner Webseite, und informiert weiterhin den Mieter schriftlich (per E-Mail) über die Änderung sowie darüber, wo die geänderten AGB eingesehen werden können. Sollte der Mieter innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung keinen schriftlichen Einwand erheben, sind die Änderungen/Ergänzungen als angenommen zu betrachten.
2. Sollte der Mieter gegen die geänderte/n Bestimmung/en der AGB termingerecht Einwand erheben, informiert der Vermieter nach eigener Xxxx den Mieter darüber, oder den mit dem Mieter geschlossenen Mietvertrag unverändert aufrecht erhält oder dass der Mieter berechtigt ist, den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag mit dem Tag zu kündigen, an dem die Änderungen in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Kündigung ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle fälligen Schulden aus dem Mietvertrag zu zahlen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern. Wir werden Sie über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen AGB mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie uns gegenüber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang dieser Information widersprechen. Auf diese Wirkung des Schweigens werden wir Sie in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widersprechen Sie der Änderung, haben wir das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen. Etwaig im Voraus bezahlte Nutzungsgebühren erhalten Sie in diesem Fall anteilig rückerstattet.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SBPS behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Ände- rungen der AGB werden über die bereitgestellte App und unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx kommuniziert und sind dort jederzeit abrufbar.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 16.1 Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer Änderung der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften, auf der die einzelnen Regelungen dieser AGB beruhen, oder wegen einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit einzelner Regelungen dieser AGB, bleibt vorbehalten.
16.2 Eine solche Vertragsanpassung wird der Lieferant dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht vor Wirksamwerden der Änderungen widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Lieferant den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung gesondert hinweisen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verlag kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusiv der Preislisten im ange- messenen Umfang ändern, vor allem in folgenden Fällen:
a) Änderungen in einzelnen Medien, die die Werbungsformate beeinflussen würden
b) Einführung der neuen Werbungsformate oder Medien
c) Änderungen von Umfängen, Periodizität oder Verbreitungszeit der einzelnen Medien, ihre Aufhebung oder Ersetzung mit anderen Medien
d) Änderungen oder Aufhebung der Rechtsvorschriften, Veröffentlichung der neuen Recht- svorschriften oder Interpretationsänderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften
e) Änderungen der Auflagenhöhe oder Reichweite einzelner Printmedien oder Reichweite von anderen Medien
f) Änderungen von einzelnen Formaten der Werbung
g) Änderungen der Preise auf dem Markt
h) Interpretationsänderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften
i) Unvorhersehbare Marktänderungen Die Änderung wird dem Auftraggeber je nach der Entscheidung des Verlages bekannt gege- ben. Die entsprechende Information und vollständige Version der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird entweder in entsprechendem Format (z.B. pdf oder html) auf die Kontakt-E-Mail Adresse oder in schriftlicher Form geschickt. Diese Änderung tritt zwis- chen dem Verlag und dem Auftraggeber nach dem Verlauf der vom Verlag festgelegten Frist in Kraft, die in der Regel zwei Monate ist; mindestens dauert diese Frist 45 Tage ab dem Tag der Verlautbarung der Änderung. Falls der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstan- den ist, ist er berechtigt, den entsprechenden Vertrag zu kündigen laut dem vorherigen Satz mit Kündigungsfrist von 30 Tagen. Sollte der Auftraggeber sein Kündigungsrecht geltend machen, wird diese vorzeitige Kündigung nicht als Verletzung des Vertrages seitens des Auftraggebers betrachtet und dem Auftraggeber wird das Recht auf die vereinbarten Na- chlässe weder eingegangen noch beschränkt (es sei denn, dass dieses Recht auf der Seite des Auftraggebers eingeht oder beschränkt sein wird (oder sein könnte) wegen anderer Gründe). Xxxxx der Auftraggeber sich sein Recht auf die Vertragskündigung nicht zu Nutze macht, gilt es, dass er mit der Änderung einverstanden ist. Der Verlag behält sich jedoch das Recht vor, so eine Änderung der Allgemeinen Geschäft- sbedingungen oder Preisliste anzunehmen, womit das Recht des Auftraggebers auf die Vertragskündigung nicht verbunden ist, unter der Voraussetzung, dass mit solcher Änderung der Auftraggeber nur in dem Fall gebunden ist, wenn er damit einvers...
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind, einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.