Common use of Anrechnungsmöglichkeit Clause in Contracts

Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder Fürsorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungen fällig, so können diese an die Lohn- fortzahlung wie folgt angerechnet werden; bei Entrichtung der Prämien: a) allein durch den Betrieb: die gesamte Leistung; b) paritätisch: der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung.

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Samples: Baukadervertrag

Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder Fürsorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungen fällig, so können diese an die Lohn- fortzahlung Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden; , bei Entrichtung der Prämien: a) allein durch den BetriebArbeitgebenden: die gesamte Leistung; b) paritätisch: der auf den Arbeitgeberbeitrag Arbeitgebendenbeitrag entfallende Anteil der Leistung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Maler Und Gipsergewerbe

Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder Fürsorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungen fällig, so können diese an die Lohn- fortzahlung Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden; werden bei Entrichtung der Prämien: a) a. allein durch den Betrieb: die gesamte Leistung; b) b. paritätisch: der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder Fürsorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungen fälligLeistungenfällig, so können diese an die Lohn- fortzahlung Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden; bei Entrichtung der Prämien: a) bei Entrichtung der Prämien allein durch den Betrieb: Arbeitgeber, die gesamte LeistungLeis- tung; b) paritätisch: bei paritätischer Entrichtung der Prämien, der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Den Schweizerischen Gerüstbau

Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder FürsorgeinstitutionenFür- sorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungen fällig, so können diese an die Lohn- fortzahlung Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden; bei Entrichtung der Prämien: a) bei Entrichtung der Prämien allein durch den Betrieb: Arbeitgeber, die gesamte Leistung; b) paritätisch: bei paritätischer Entrichtung der Prämien, der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Den Schweizerischen Gerüstbau