Common use of Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt) Clause in Contracts

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.piwetz.shop, ewerkfernitz.at, www.ewerk-badradkersburg.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber Netzbe- treiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen erforder- lichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag An- schlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Netzrück- wirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangenver- langen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werdenwer- den. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch tech- nisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung Erklä- rung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden Stun- den vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werdenwer- den, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). (1. ) Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses Netzanschlus- ses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung Mindestanforde- rung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum NetzkundenNetzkun- den, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung Beurtei- lung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare For- mulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen Netzdienstleis- tungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netz- betreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich ehestmög- lich zu vereinbaren.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses Netzan- schlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung Min- destanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt Daten- blatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche er- forderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber Netz- betreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des NetzkundenNetz- kunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich erforder- lich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden Netzkun- den einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber Netz- betreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber Netz- betreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare Formu- lare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen Netzdienstleis- tungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netz- betreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich ehestmög- lich zu vereinbaren.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbeizuschlie- ßen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber Netz- betreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme Auf- nahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen ört- lichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netzbe- treiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugeheneinzu- gehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster Zeit- fenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.ikb.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung Än- derung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten Da- ten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung Mindestan- forderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Netzrückwir- kungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen Un- terlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung Erklä- rung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netz- betreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden Netz- kunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden könnenwerden. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich ehestmög- lich zu vereinbaren.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung Än- derung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung Mindestanforde- rung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu Netzbetreiberzu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Hinsicht- lich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche schrihliche Erklärung verlangen. .Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netz- betreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden Netz- kunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.stww.at