Antragsprüfung Musterklauseln

Antragsprüfung. Kann die neue leben aufgrund der Risikoprüfung den Versicherungsantrag nur mit einer Leistungseinschränkung annehmen, so genügt für die Annahme der Einschränkung die Zustimmung des zu versichernden Arbeitnehmers. Eine Beitragserhöhung ist damit nicht verbunden. Der Kalkulation der Direktversicherungstarife liegt die Annahme zugrunde, dass die betriebliche Altersversorgung bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherungs- dauer bzw. Rentenbeginnalter fortgeführt wird. Eine Kündigung oder – sofern möglich – eine Beitragsfreistellung in den ersten Versicherungsjahren (z.B. infolge eines Arbeitgeberwechsels oder in entgeltlosen Zeiten während des Arbeitsverhältnisses) ist mit finanziellen Nachteilen verbunden. In den ersten Versicherungs- jahren sind insbesondere wegen der Verrechnung von Abschlusskosten bzw. Erhebung eines Stornoabzuges kein oder nur ein geringer Rückkaufswert bzw. keine oder nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungsleistung vorhanden. Ort, Datum Unterschrift des Arbeitnehmers Unterschrift und Firmenstempel des Arbeitgebers
Antragsprüfung. 5. Planungsgespräch
Antragsprüfung. 7.1 Die Stadt Hallstadt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und die Übereinstimmung des Antrages mit diesen Richtlinien. 7.2 Im Einzelfall kann die Stadt weitere Unterlagen anfordern und die Einschaltung von Sachver- ständigen verlangen. Den Auftrag hierzu erteilt der Antragsteller im Benehmen mit der Stadt Hallstadt.
Antragsprüfung. 8 Einleitung § 9 Prüfung auf begründeten Antrag (Einzelfallprüfung) § 10 Einleitung § 11 Praxisbesonderheiten § 12 Form und Durchführung § 13 Sachaufklärung und Beweiserhebung § 14 Prüfmaßnahmen § 15 Ausschlussfrist § 16 Beschwerdeverfahren
Antragsprüfung. 8 Einleitung (1) Antragsprüfungen zur Prüfung zahnärztlicher Leistungen und Verordnungen werden durch begründete Anträge eingeleitet. Antragsberechtigt sind die KZV Thüringen und die Krankenkassen, einzeln oder mehrere gemeinsam. (2) Anträge zur Prüfung zahnärztlicher Leistungen sollen innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Honorarbescheides gestellt werden. Die Antragsberechtigten halten die strukturellen Voraussetzungen zur Einhaltung der Frist vor. (3) Waren die KZV Thüringen oder die Krankenkassen, einzeln oder mehrere gemeinsam, ohne Verschulden verhindert, die Frist nach Abs. 2 einzuhalten, sind begründete An- träge bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Fristende zulässig, wenn die Tatsachen zur Begründung der Verhinderung bei der Antragstellung glaubhaft gemacht werden. (4) Den Anträgen sind sämtliche zur Prüfung notwendigen Unterlagen beizufügen. Die An- träge sind auch innerhalb der Frist in Abs. 2 nach Maßgabe des § 106a Abs. 2 SGB V zu begründen. (5) Für Prüfanträge zur Prüfung zahnärztlicher Verordnungen nach § 6 Abs. 1c gelten die Absätze 1 bis 4 mit der Maßgabe, dass die Anträge 12 Monate nach Ende des Kalen- dervierteljahres der Verordnung gestellt werden sollen. (6) Nicht ordnungsgemäß gestellte Prüfanträge werden als unzulässig abgelehnt. (1) Die Prüfung zahnärztlicher Leistungen auf begründeten Antrag ist als Einzelfallprüfung des Behandlungsfalls durchzuführen. (2) Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit zahnärztlich erbrachter Leistungen auf begründeten Antrag sind insbesondere: a) die fehlende medizinische Notwendigkeit der Leistungen (Fehlindikation), b) die fehlende Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diag- nostischen Ziels (Ineffektivität), c) die mangelnde Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung (Qualitätsmangel), insbesondere in Bezug auf die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses enthaltenen Vorgaben, d) die Unangemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel oder e) die Unvereinbarkeit von Leistungen des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit dem Heil- und Kostenplan. (3) Die Prüfung der Verordnungsweise erfolgt als Einzelfallprüfung der Verordnung je Pati- ent und kann bei mehreren Verordnungen auf eine Praxis/einen Zahnarzt zusammenge- fasst werden. (4) Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Prüfung notwendigen Un- terlagen zur Verfügung stehen. Die Kr...
Antragsprüfung. Begründete Anträge können im Übrigen durch eine einzelne Krankenkasse, mehrere Krankenkassen gemeinsam oder die KZVH bezogen auf einzelne Behandlungsfälle, zahnärztlich verordnete/veranlasste Leistungen, sonstige Schäden und als Folge einer Überprüfung nach § 106d Abs. 4 Satz 3 SGB V gestellt werden. Die Krankenkassen können ihre Antragsbefugnis auf ihren Verband, der in ihrem Namen Anträge stellen sowie Erklärungen abgeben und entgegennehmen kann, übertragen.

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  • Beitragsrückzahlung Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Zahlung des Beitrags nach Kündigung Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für die beim Versicherer bestehenden Krankheitskostentarife der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die vollstationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der vollstationären Heilbehandlung.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.