Anwendungstechnische Hinweise Musterklauseln

Anwendungstechnische Hinweise verpflichtet, bei Maßnahmen des Verkäufers mitzuwirken, die dieser 9.1 Unsere Gebrauchsanweisungen stellen nur allgemeine Richtlinien
Anwendungstechnische Hinweise. 8.1 Produktbeschreibungen in Gebrauchsanweisungen wie auch sonstige Hinweise oder Empfehlungen zum Einsatz oder Eignung von Produkten für bestimmte Anwendungen, stellen lediglich allgemeine Richtlinien dar, von denen die Produktbeschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelfall aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten sowie der jeweiligen besonderen Gegebenheiten (z.B. Umwelteinflüsse) abweichen kann. Der Vertragspartner ist daher zu einer eigenen Erprobung verpflichtet.
Anwendungstechnische Hinweise. Die anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verarbeitung. Dem Kunden ist bekannt, daß einige Produkte aus unserem Lieferprogramm der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) und/oder Gefahrgutverordnung (GGV) unterliegen können. Er trägt im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht beim Umgang mit diesen Produkten den oben genannten Bestimmungen in hinreichender Art und Weise Rechnung. Dem Kunden ist der Ausschluß sämtlicher Ansprüche wegen mangelhafter Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung aufgrund nachträglicher (nach Auslieferung durch uns an den Käufer) Rechtsänderung bekannt Erfüllungsort für alle Lieferungen und dem Zahlungsverkehr - ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes- ebenso der Gerichtsstand ist der Sitz der Lieferfirma.
Anwendungstechnische Hinweise. Alkalisch wirkende Ablaugmittel können eingesetzt werden bei verseifbaren Bindemittelanteilen (Ölfar- ben, lufttrocknende Alkydharzlacke). Werden Anstriche mit Alkalien (Laugen) entfernt, muss der Untergrund neutralisiert und gründlich nachgewa- schen werden (Ausnahme: verdünnter Salmiakgeist). Augen, Hände usw. sind durch geeignete Massnah- men vor der Einwirkung von Alkalien zu schützen. Türdichtungen Türdichtungen können aus unterschiedlichen Materia- lien hergestellt sein. Je nach System Türdichtung/ Lackmaterial kann es zu Verklebungen kommen, z. B. Weich-PVC/Nitrolack (Weichmacherwanderung). Für eine einwandfreie Oberflächenbehandlung von Türen müssen Türdichtungen und Lacksystem aufeinander abgestimmt sein.
Anwendungstechnische Hinweise. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung des Leistungsgegenstandes sind unverbindlich und befreien unseren Besteller nicht von der Verpflichtung zu eigenen Prüfungen und Erprobungsversuchen. Diese sind im Hinblick auf die Vielfalt der jeweils denkbaren Verwendungszwecke eines Produktes und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheiten bei unseren Bestellern unerlässlich. Auch bei anwendungstechnischer Unterstützung durch uns trägt der Besteller das Risiko des Gelingens und der technischen/wirtschaftlichen Brauchbarkeit seines Werkes, sofern wir nichtgegen gesondertes Entgelt Beratungs- oder ähnliche Leistungen erbringen. Unser Besteller ist selbst verantwortlich für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Anwendung unserer Lieferungen und Leistungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.