Common use of Anzeige- und Nachweispflichten Clause in Contracts

Anzeige- und Nachweispflichten. Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Re- habilitation ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich von dem Antrag auf eine entsprechende Maßnahme zu unterrichten. Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass die Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch ein ärztliches Attest nur auf Verlangen des Arbeitgebers besteht und dass bei Kurzerkrankungen bis zu drei Tagen auf die Nachweispflicht ganz oder teilweise verzichtet wird. Soweit dem Arbeitnehmer Kosten für die ärztliche Bescheinigung entstehen und nachgewiesen werden, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen.

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Samples: Manteltarifvertrag

Anzeige- und Nachweispflichten. Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und bei Maßnahmen Maß- nahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation richten sich nach den gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften. Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Re- habilitation Rehabilitation ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich von dem Antrag auf eine entsprechende Maßnahme zu unterrichten. , Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass die Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch ein ärztliches Attest nur auf Verlangen des Arbeitgebers besteht und dass bei Kurzerkrankungen bis zu drei Tagen auf die Nachweispflicht ganz oder teilweise verzichtet wird. Soweit dem Arbeitnehmer Kosten für die ärztliche Bescheinigung entstehen und nachgewiesen nach- gewiesen werden, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen.

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Samples: Manteltarifvertrag Für Die Chemische Industrie Ost

Anzeige- und Nachweispflichten. Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Re- habilitation Rehabilitation ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich von dem Antrag auf eine entsprechende Maßnahme zu unterrichtenunter- richten. Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass die Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsun- fähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch ein ärztliches Attest nur auf Verlangen des Arbeitgebers besteht und dass bei Kurzerkrankungen bis zu drei Tagen auf die Nachweispflicht ganz oder teilweise verzichtet wird. Soweit dem Arbeitnehmer Kosten für die ärztliche Bescheinigung entstehen und nachgewiesen werden, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen.

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Samples: Manteltarifvertrag

Anzeige- und Nachweispflichten. Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Re- habilitation Rehabilitation ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich von dem Antrag auf eine entsprechende Maßnahme zu unterrichtenunterrich- ten. Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass die Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsun- fähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch ein ärztliches Attest nur auf Verlangen des Arbeitgebers besteht und dass bei Kurzerkrankungen bis zu drei Tagen auf die Nachweispflicht ganz oder teilweise verzichtet wird. Soweit dem Arbeitnehmer Kosten für die ärztliche Bescheinigung entstehen und nachgewiesen werden, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen.

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Samples: Manteltarifvertrag