Common use of Anzeige von Kleinschäden Clause in Contracts

Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klagez. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen erfor- derlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid Mahnbe- scheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.z. B. Widerspruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR 500,-- Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenanzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Ihre Schadenanzeige muss von Ihnen unterschrieben sein.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren regu- lieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigenan- zeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenunver- züglich anzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassenüberlas- sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht Voll- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte an- geforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid Mahn- bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegenein- legen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klagez. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenanzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigtberech- tigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. Bei drohendem Fristablauf E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen. Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abwei- chend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren regulie- ren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigenanzei- gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenunver- züglich anzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassenüberlas- sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht Voll- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte an- geforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid Mahn- bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un- verzüglich in Textform anzuzeigen.

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Samples: www.wgv.de

Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren regulie- ren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigenanzei- gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenunver- züglich anzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt Rechts- anwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie so- wie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte angeforder- te Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine kei- ne Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht frist- gerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. WiderspruchWider- spruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un- verzüglich in Textform anzuzeigen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich voraus- sichtlich nicht mehr als 500 EUR Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigenanzei- gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gel- tend gemacht (z.B. Klagez. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenanzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits Rechts- streits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht fristge- recht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.z. B. Widerspruch) einlegen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klagez. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzu- zeigenanzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen, Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung stellen. Bei drohendem Fristablauf E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen.

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