Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Prüfung Ihres Anspruchs
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung verlangen, wenn – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige in Textform. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der end- gültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmi- gung weder abtreten noch verpfänden. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: ▪ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. ▪ Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. 1. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.4.5.8 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. Ih- ren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. Die Auszahlung der auf eine versicherte Person entfallenden Entschädigung darf an Sie nur mit Zustimmung der versicherten Person erfolgen.
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung verlangen, wenn – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Ent- schädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Ein- gang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der end- gültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmi- gung weder abtreten noch verpfänden. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Absätze1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Prüfung Ihres Anspruchs Fälligkeit der Leistung
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzei- ge. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgülti- gen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wann ist unsere Zahlung fällig?
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Fälligkeit der Leistung