Common use of Anzeigepflichten Clause in Contracts

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- gen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer Veräu- ßerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genan- zuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt Zeit- punkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistVersi- cherer nachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Veräußerer be- stehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von §18 Nr. 3 b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes Eintritts des Versicherungsfalles Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versi- cherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber Er- werber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungs- fall später als einen Monat Mo- nat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes Ein- trittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versi- cherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistVersi- cherer nachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Veräußerer be- stehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Inhaltsversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer Ver- äußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer Versi- cherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Veräußerer beste- henden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen ge- schlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers abgelaufen Versicherers abge- laufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Gewerbe Sachversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber Er- werber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtetverpflich- tet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt ge- kündigt hat. 1. Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen

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Samples: Versicherungsbedingungen

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistVersi- cherer nachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Veräußerer be- stehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalls die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt gekün- digt hat.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber Er- werber unverzüglich in Textform anzuzei- genanzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Versicherungs- fall später als einen Monat Mo- nat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes Ein- trittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versi- cherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer Versicherer vom Veräußerer Ver- äußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- gen(z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer Versiche- rer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall Ver- sicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen zu- gehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hättehät- te. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versicherer zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten An- zeige hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Anzeigepflichten. a) Die Veräußerung ist dem Versiche- rer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzei- gen. b) Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- weistnachweist, dass er den mit dem Ver- äußerer bestehenden Veräußerer beste- henden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. c) Abweichend von b) ist der Versi- cherer Versiche- rer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätten zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers abgelaufen Versicherers ab- gelaufen war und er nicht gekündigt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung