Arbeitsumgebung Musterklauseln

Arbeitsumgebung. Der Lizenznehmer sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend unseren Vorgaben. Er beachtet die Vorgaben in der Benutzerdokumentation.
Arbeitsumgebung. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Mitarbeiter über die technischen Mittel verfügen, welche die Kommunikation mit CRIF zwecks Bezugs der Informationen er- möglichen.
Arbeitsumgebung. 1. Die Arbeitsplatzfläche muss mindestens 9,5 m2 be- tragen.
Arbeitsumgebung. ⮚ Lärm ⮚ Ungünstige Beleuchtung ⮚ Vibrationen ⮚ Zugluft, Hitze, Kälte, Staub ⮚ Räumliche Enge ⮚ Zwangshaltungen, ständiges Sitzen ⮚ Schlechte ergonomische Gestaltung ⮚ Sonstiges ⮚ Stress ⮚ Keine ausreichenden Pausen ⮚ Arbeitsverdichtung ⮚ Unzureichende Einarbeitung ⮚ Hohe Verantwortung ⮚ Ständige Konzentration ⮚ Überstunden ⮚ Arbeitsverteilung ⮚ Überforderung ⮚ Mangelnde Qualifizierungsmaßnahmen ⮚ Sonstiges ⮚ Fehlende Zeitreserven bei der Arbeit ⮚ Keine eigenständige Planung des Arbeitsablaufes ⮚ Fehlende Entscheidungsmöglichkeiten ⮚ Sonstiges Ggf. Einleitung eines Verfahrens nach der Mobbing-Vereinbarung Die Weiterführung des Verfahrens kann vom Betroffenen jederzeit aufgegriffen werden Verfahrens, Freiwilligkeit…) Durchschrift an FB (Vorgespräch mit PR / SBV / FB möglich) (s. Gesprächsleitfaden) ggf. ergänzende Gespräche mit externen Partnern (Betriebsarzt, Integrationsfachdiensten…)
Arbeitsumgebung. Es werden gezielte Maßnahmen unter- nommen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung so gestaltet ist, dass behinderte Menschen, die Arbeit ausfüh- ren können, für die sie qualifiziert sind und wie jede(r) andere Beschäftigte sich im Unternehmen bewegen und an betrieblichen Aktivitäten teilnehmen kön- nen. Die Einstellungsverfahren werden über- prüft und so gestaltet, dass sie für Men- schen mit Behinderungen leicht zugäng- lich sind und die Beschäftigung von behinderten Bewerbern und Bewerberin- nen gefördert wird.
Arbeitsumgebung. Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass er frei von Blendungen und Reflexionen ist. Die Helligkeit sollte mindestens 500 Lux betragen, was durch Tageslichtfenster, Steh- oder Tischleuchten i.d.R. erreicht werden kann. Eine Sichtverbindung nach außen sollte außerdem gewährleistet sein (kein Kellerarbeitsplatz). Für eine persönlich angenehme Temperatur (20 – 22°C) und regelmäßiges Lüften ist zu sorgen, störende Zugluft ist zu vermeiden.
Arbeitsumgebung. Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass er frei von Blendungen und Reflexionen ist. Die Helligkeit sollte mindestens 500 Lux betragen, was durch Tageslichtfenster, Steh- oder Tischleuchten i.d.R. erreicht werden kann. Auch im Homeoffice sollte aus psychologischen Gründen eine Sichtverbindung nach außen vorhanden sein (kein Kellerarbeitsplatz). Schließlich sollte der Homeoffice- Arbeitsplatz auch die Möglichkeit bieten, für ein angenehmes Raumklima zu sorgen. Das heißt, persönlich angenehme Temperatur (20 – 22°C), regelmäßig lüften, störende Zugluft vermeiden.
Arbeitsumgebung. Die Groupe Crédit Agricole S.A. verpflichtet sich, gute Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten und ihre Beschäftigten vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Er verpflichtet sich, ihre Aktionen fortzusetzen, um ein Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen zu entwickeln und zu erhalten, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hinaus verpflichtet sich die Gruppe, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und die Work-Life-Balance sowie den Elternschutz, die Faktoren der beruflichen Gleichstellung sind, weiterzuentwickeln.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.