Copyrights. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer ist zur Bewahrung aller Copyright-Vermerke an der Standardsoftware und dazugehöriger Dokumentation verpflichtet.
Copyrights. 1. We reserve our property and our copyrights of all cost estimates, drafts, drawings and other sup-porting papers. They may be made available to third parties only after our agreement. Drawings and other supporting documents relating to offers must be returned at our request.
2. So far as we have delivered items according to drawings, models, samples or other supporting documents supplied by the Buyer, he takes over the liability that protected rights of third parties have not been damaged. If third parties, with reference to protected rights, do not permit the manufacture and delivery of those types of items, we are permitted – without being required to check the legal situation – to stop all further activities and to request damages when the Buyer is liable. In addition, the Buyer is responsible to immediately hold us free from all claims of third parties in this connec-tion.
Copyrights. Das Urheber- und Nutzungsrecht für sämtliche von der Agentur erstellten Ideen-Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie auch Teilen davon stehen unabhängig vom Wortlaut im Eigentum der Agentur auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dieses Nutzungs-recht ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weiter zu übertragen. Sollte die Leistung der Agentur über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehen, ist hierfür die Zustimmung der Agentur erforderlich. Die Agentur ist berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen, wobei sich diese Vergütung nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschafts- xxxxxx für die Bereiche PR/Werbung/- Eventmanagement richtet. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung, die auch die Höhe der Copyright-Kosten einschließt. Das Urheberrecht ist NICHT übertragbar! Der/Die Künstler arrangieren die gesamte An- und Abreise selbst, die Kosten hierfür übernimmt der Kunde gemäß der im Auftrag angeführten Position(en). Der Auftraggeber richtet sich mit den Bühnen-, Ton- und Lichtverhältnissen nach den Wünschen der Eventagentur und/oder des/der Künstler(s). Wenn der/die Künstler aus diesem Vertrag eine Verpflichtung bei Film, Funk oder Fernsehen benennen, ist der Kunde verpflichtet, den/die Künstler zu dem genannten Zwecke aus dem Vertrag ohne weitere Verpflichtungen freizustellen. Ein Auftrittsnachweis wird auf Verlangen des Kunden von dem/den Künstler(n) bis maximal 14 Tage nach dem im Vertrag vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Auftrittstermin ausgestellt.
Copyrights. 15.1. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Web-Sites, der Produktkataloge oder sonstigem Werbematerial von by Gloria® dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.
15.2. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Web-Site sind zum Zweck einer Bestellung bei by Gloria® gestattet. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Copyrights. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Web-Sites der Mesgarzadeh GmbH dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach 4 und 87a ff. Urheberrechtsgesetz.
Copyrights. 1. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten ge- hörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Ver- langen zurückzugeben. 1. We reserve our property and our copyrights of all cost estimates, drafts, drawings and other supporting docu- ments. They may only be made accessible to third parties in agreement with us. Drawings and other supporting docu- ments relating to offers must be returned upon our request.
2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebe- nen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Un- terlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang ste- henden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
Copyrights. Das Urheber- und Nutzungsrecht für sämtliche von der Agentur erstellten Ideen-Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie auch Teilen davon stehen unabhängig vom Wortlaut im Eigentum der Agentur auch wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dieses Nutzungs- recht ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weiter zu übertragen. Sollte die Leistung der Agentur über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehen, ist hiefür die Zustimmung der Agentur erforderlich. Die Agentur ist berechtigt, hiefür eine gesonderte Vergütung zu verlangen, wobei sich diese Vergütung nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer für die Bereiche PR/Werbung/Eventmanagement richtet. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf aus- drücklich der schriftlichen Vereinbarung, die auch die Höhe der Copyright-Kosten einschließt. Das Urheber- recht ist NICHT übertragbar! Die Weitergabe der Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig und wird bei Notwendigkeit gerichtlich verfolgt! Werden zur Durchführung eines Auftrages vom Auftraggeber eigene Unterlagen (Bilder, Texte etc.) zur Verfügung gestellt, so verpflichtet sich der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass der Auftraggeber zur Verwertung oder Nutzung dieser Unterlagen berechtigt ist. Über Verlangen der Agentur hat der Auftraggeber das Bestehen dieser Rechte schriftlich nachzuweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur diesbezüglich von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und sonstigen Leistungen auf den Auftraggeber, in welcher Form auch immer, hinzuweisen. Dem Auftraggeber erwächst hierdurch kein Entgeltanspruch.
Copyrights. Die Agentur Brotschrift prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Diese Pflicht unterliegt allein dem Kunden/Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Agentur Brot- schrift übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur Xxxxxxxxxxx von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Copyrights. 11.1 If and in so far as we deliver any goods relating to the Customer's drawings, models, samples or any other documentation forwarded to us by the Customer, then the Customer shall be responsible for any infringement of third party rights. Should a third party claim the violation of its protected property and therefore prohibit Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Bestellers Schadenersatz zu verlangen. Der Besteller ver- pflichtet sich darüber hinaus, uns von allen im Zusammenhang damit stehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
11.2 Wir behalten uns alle Eigentums- und Ur- heberrechte an den dem Besteller - auch in elektronischer Form - übergebenen Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeich- nungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN/EN-Normen) sonstigen Produktbeschreibungen oder Unter-lagen vor.
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