Common use of Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot Clause in Contracts

Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, die der versicherten Person dadurch entstehen, dass • gegen sie ein persönliches oder dingliches Arrestverfahren angeordnet wird, • gegen sie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Berufsausübungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot erlassen wird oder • das Vermögen einer versicherten Person eingefroren, entzogen oder beschlagnahmt wird. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Übernahme der notwendigen und angemessenen Abwehrkosten, die der versicherten Person dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass • gegen sie ihn ein persönliches oder dingliches Arrestverfahren angeordnet wird, • gegen sie ihn ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Berufsausübungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot erlassen wird oder • das Vermögen einer versicherten Person des Versicherungsnehmers eingefroren, entzogen oder beschlagnahmt wird. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag

Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, die der versicherten Person dadurch entstehen, dass • gegen sie ein persönliches oder dingliches Arrestverfahren angeordnet wird, ; • gegen sie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Berufsausübungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot erlassen wird oder • das Vermögen einer versicherten Person eingefroren, entzogen oder beschlagnahmt wird. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag

Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, die der versicherten Person dadurch entstehen, dass • gegen sie ein persönliches oder dingliches Arrestverfahren angeordnet wird, • gegen sie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Berufsausübungs- Berufsausübungs-, beziehungsweise Tätigkeitsverbot erlassen wird oder • das Vermögen einer versicherten Person eingefroren, entzogen oder beschlagnahmt wird. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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