Art und Umfang der Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Er- folgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
Art und Umfang der Dienstleistung. 1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB-Dienstleistung) regeln die Erbringung von Dienstleistungstätigkeiten beim Kunden.
1.2. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung wird SUMMIT für den Kunden je nach Beauftragung Projektleitungs-, Beratungs-, Unterstützungs-, Begleitungs- und Schulungsleistungen übernehmen.
1.3. Für die Erbringung von individuellen Programmierleistungen durch SUMMIT sind die Vertragsbedingungen für die Anpassungsprogrammierungen (Ziffer V. AGB-ANPASSUNG) vorrangig gültig.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Personal an Unternehmen im Pflege- und Gesundheitsbereich und Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Bewerbern des besagten Bereichs sowie sonstiger Dienstleistungsbranchen. Vornehmlich übernimmt die Pflegepiraten GmbH& Xx.XX die Rekrutierung, Beurteilung und Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern und richtet sich dabei nach den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Personal an Unternehmen im Bereich der Bauplanung und Bauwesen und Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Bewerbern des besagten Bereichs sowie sonstiger Dienstleistungsbranchen. Vornehmlich übernehmen die Planungspiloten -Xxxxxx Xxxxxxxxx Einzelunternehmen- die Rekrutierung, Beurteilung und Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern und richtet sich dabei nach den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber.
Art und Umfang der Dienstleistung. 9.1. Wastebox beauftragt den Partner mit der Durchführung von Dienstleistungen für Kunden von Wastebox. Art und Umfang der je Einzelauftrag beauftragten Dienstleistung ergibt sich aus dem Einzel- auftrag und ergänzend aus der Beschreibung der entsprechenden Leistung in der Wastebox-Plattform.
9.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Partner mit der umweltge- rechten Verwertung oder Beseitigung der Abfälle gemäß dem jeweili- gen Einzelauftrag nach § 3 Abs. 23 und 26, §§ 6 ff., §§ 15 ff. Kreis- laufwirtschaftsgesetz verpflichtet.
9.3. Der Partner muss die Dienstleistung nach Stand der Technik abwickeln.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gesucht wird ein Zustelldienstleister mit dem eine Rahmenvereinbarung über den Versand der im Rahmen des DRK-Mailingprogrammes zu versendenden Briefsendungen/Spendenbriefe abgeschlossen wird. Im Jahr 2018 ist eine Gesamtauflage von 7,56 Mio. Sendungen geplant. Die Gesamtauflage basiert grundsätzlich auf einer internen Strategie und externen Markteinflüssen. Die Auflagen je Mailing variieren dabei, in Abhängigkeit von der Zielsetzung, den Zielgruppen und dem Versandzeitpunkt. Eine Beibehaltung der Gesamtauflage in der Größenordnung von 2018 wird angestrebt.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Miet- und Kaufobjekten zwischen Eigentümern und Interessenten im Bereich der Immobilien. Hierfür übernimmt Perfekte Immobilie Beurteilung und Vorauswahl Interessenten unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen der Eigentümer.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gegenstand des Dienstvertrages ist die pädagogische und pflegerische Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Berufsfremde Arbeiten (das sind z.B. regelmäßige Koch- und Putzdienste, Lebensmitteleinkäufe, sowie die Instandhaltung der Räumlichkeiten, in denen sich die Kindergruppe befindet) sind nicht Bestandteil des Dienstvertrages. Mitbestimmung: BetreuerInnen haben in allen Belangen, die die Betreuung der Kinder und den Tagesablauf in der Gruppe betreffen, Mitsprache und Stimmrecht. Die Entscheidung über die Kinderanzahl obliegt dem Verein gemeinsam mit den BetreuerInnen nach pädagogischen sowie finanziellen Gesichtspunkten. Die letztendliche Entscheidung über die Neuaufnahme von Kindern obliegt der/dem BetreuerInnen.
Art und Umfang der Dienstleistung. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Führungskräften und Experten an den Auftraggeber. Insbesondere übernimmt die Personalberatung Solution HR Consulting die Beschaffung, Beurteilung und Vorauswahl von Bewerbern unter Maßgabe der jeweiligen Anforderungen der Auftraggeber. Darüberhinausgehende Beratungsleistungen werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
Art und Umfang der Dienstleistung. 3.1. WIZportal wird in Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen, von Solviteers (üblicherweise auf der Website) bereitgestellten Produktbeschreibungen zur Verfügung gestellt und funktioniert dementsprechend.
3.2. Solviteers stellt sicher, dass ausreichend Rechenleistung, Arbeitsspeicher, Datenspeicher und Netzwerkkapazität bereitstehen, um die Nutzung von WIZportal über das Internet zu ermöglichen. Wenn und sofern Solviteers nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben hat, sind der Zugriff auf und die Nutzung von WIZportal ausschließlich mittels Geräten gestattet, die über hinreichende Funktions- und Sicherheitsupdates verfügen und Netzwerke mit ausreichender Bandbreite nutzen (vorzugsweise garantiert und nicht überlastet). Solviteers haftet nicht für Fehlfunktionen von WIZportal, die durch mangelhafte Geräte oder Netzwerke des Kunden verursacht werden.
3.3. Solviteers bietet dem Kunden und seinem oder seinen autorisierten Nutzern ausschließlich ein nicht exklusives, nicht übertragbares, weltweites, beschränktes Recht auf den Zugriff auf und die Nutzung von WIZportal über das Internet, nachdem der oder die autorisierten Nutzer des Kunden ihre gültigen Login-Daten bereitgestellt haben.
3.4. Die Nutzung von WIZportal aufgrund einer NL ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, den Zugriff auf oder die Nutzung von WIZportal an Personen oder Organisationen (weiter) zu verkaufen, bei denen es sich nicht um ihre(n) autorisierten Nutzer handelt.
3.5. Sofern Solviteers nichts anderes angibt, gilt ein NL für die Nutzung von WIZportal und kann zu gegebener Zeit von Solviteers aktualisiert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Updates für alle Kunden gleichzeitig bereitgestellt werden können und dass der Kunde einzelne Updates nicht ablehnen kann.
3.6. Wenn der Kunde absichtlich oder unabsichtlich unautorisierten Personen den Zugriff auf oder die Nutzung von WIZportal gestattet, stellt dies einen Verstoß gegen die Rechte (am geistigen Eigentum) von Solviteers dar. In einem solchen Fall kann Solviteers den Kunden auffordern, eine Entschädigung in Höhe des 1,5-fachen Betrags zu zahlen, den der Kunden für die jeweilige Anzahl der autorisierten Nutzer zu zahlen hätte. Ferner kann Solviteers Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Zeitpunkt in Rechnung stellen, zu dem die unautorisierte Nutzung stattfand, und den Kunden auffordern, sowohl die gerichtlichen ...