Art und Umfang der Leistung. 1.1 Bei vereinbarter pauschaler Vergütung verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Vertragslaufzeit die Betriebsbereit- schaft* der im Vertrag spezifizierten Hardware* aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen. Hierzu erbringt er im vereinbarten Umfang Instandsetzungs*-, Inspektions*- und Wartungsarbeiten*. Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung ist die bestim- mungsgemäße Nutzung* der Hardware* entsprechend den Herstellerspezifikationen und den vertraglichen Vereinbarungen.
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Art und Umfang der Leistung. 1.1 Bei vereinbarter pauschaler Vergütung verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Vertragslaufzeit die Betriebsbereit- schaftBetriebsbereitschaft* der im Vertrag spezifizierten Hardware* aufrechtzuerhalten aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Hierzu erbringt er im vereinbarten Umfang Instandsetzungs*-Instandsetzungs-, Inspektions*- Inspektions- und Wartungsarbeiten*. Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung ist die bestim- mungsgemäße bestimmungsgemäße Nutzung* der Hardware* entsprechend den Herstellerspezifikationen und den vertraglichen Vereinbarungen.
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Art und Umfang der Leistung. 1.1 Bei vereinbarter pauschaler Vergütung verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Vertragslaufzeit die Betriebsbereit- schaft* der im Vertrag spezifizierten Hardware* aufrechtzuerhalten aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Hierzu erbringt er im vereinbarten Umfang Instandsetzungs*-Instandsetzungs-, Inspektions*- Inspektions- und Wartungsarbeiten*. Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung ist die bestim- mungsgemäße Nutzung* der Hardware* entsprechend den Herstellerspezifikationen und den vertraglichen Vereinbarungen.
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Art und Umfang der Leistung. 1.1 Bei vereinbarter pauschaler Vergütung verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Vertragslaufzeit die Betriebsbereit- schaft* Betriebsbereitschaft der im Vertrag spezifizierten Hardware* Hardware aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen. Hierzu erbringt er im vereinbarten Umfang Instandsetzungs*-lnstandsetzungs*-, Inspektions*- und Wartungsarbeiten*. Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung ist die bestim- mungsgemäße bestimmungsgemäße Nutzung* der Hardware* entsprechend den Herstellerspezifikationen und den vertraglichen Vereinbarungen.
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