Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit Musterklauseln

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streit- schlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag (§ 675 f bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 35, 53117 Bonn, über Verstöße der ebase gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Karten- inhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Karten- inhaber an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden. 130 200 DG Nexolution eG
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag (§ 675 f bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ abrufbar ist. Die Beschwerde ist 12 Regelmäßige Lastschrifteinzüge von der angegebenen externen Bankverbindung.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher be- zeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. 128 702.001 SVB (Fassung Okt. 2009) - (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Teilnehmer an die im

Related to Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.