Aufbewahrung von Unterlagen Musterklauseln

Aufbewahrung von Unterlagen. Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 12 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei zur Verfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
Aufbewahrung von Unterlagen. 9.1 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die init consulting AG an den ihr in gleich welcher Form überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Kunden einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. 9.2 Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag wird die init consulting AG auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herausgeben, die der Kunde ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. Die Herausgabeverpflichtung setzt voraus, dass zwischen den Parteien keine Ansprüche mehr zu besorgen sind. 9.3 Die Pflicht der init consulting AG zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der für diesen Vertrag gestellten letzten Rechnung, im Übrigen drei Jahre bei zurückbehaltenen Unterlagen.
Aufbewahrung von Unterlagen. Das Studio ist verpflichtet, die Erhebungsunterlagen, Befragungsdaten und Einverständniserklärungen nach Beendigung der Marktbefragung dem Auftraggeber auszuhändigen. Falls nicht anderweitig vereinbart werden potenzielle Audio- und/oder Videoaufzeichnungen ausschließlich dem Auftraggeber übergeben. Dieser verpflichtet sich die Aufzeichnungen spätestens 3 Monate nach Projektabschluss zu vernichten.
Aufbewahrung von Unterlagen. Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlagen über die Herstellung, Lagerung, Lieferung und den Verkauf der Produkte für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Lieferdatum aufzubewahren und uns diese Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Aufbewahrung von Unterlagen. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungs- gemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die Originaldaten, -pläne und -schriftstücke verbleiben grundsätzlich beim/bei der AN, der/die sie ordnungsgemäß zu verwahren hat. Der/Die AN ist verpflichtet, dem/der AG auf dessen/deren Verlangen Vervielfältigungen der Unterlagen gegen Kostenersatz auszuhändigen.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die InTiCa-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, und deren Depotban- ken werden gebeten, die Unterlagen über die Annahme des Angebots vorerst sorg- fältig zu verwahren.
Aufbewahrung von Unterlagen. (1) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Man- dats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. (2) Grundsätzlich kann die Versendung von Unterlagen an die zuletzt mitgeteilte Adresse erfolgen.
Aufbewahrung von Unterlagen. Sofern von den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart, bewahrt Catalent Chargenprotokolle [batch records] sowie Laborunterlagen und sonstige technische Unterlagen für den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeitraum auf.