Aufenthaltsraum Musterklauseln

Aufenthaltsraum. Der Auftraggeber stellt für die SHB-Monteure einen Raum zur Verfügung, in dem sie sich bei Pausen aufhalten können, ebenso eine Möglichkeit der Toilettenbenutzung.
Aufenthaltsraum. Hier befinden sich Wasserkocher, Thermoskanne, Geschirr, Besteck etc., diejederzeit für alle Mietenden zugänglich sein sollen. Benutztes Geschirr wird vor dem Verlassen des Hauses abgewaschen. Gibt es Scherben, wird dies der Vermieterin mitgeteilt. Die zerbrochenen Artikel werden in Rechnung gestellt. Nach Kursende: Mitgebrachte Ausstellungsmaterialien, sonstige Gegenstände und Broschüren oder Flyer sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Andernfalls darf der Jupiter Kreis Verein die Entsorgung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten ist zu lüften, alle Fenster zu schliessen, die Lichter zu löschen, benutze Geräte wie Musikanlage, Video, Wasserkocher, usw. abschalten und die Haustür sind abzuschliessen (Schlüsselrückgabe siehe Vertrag). Energie sparen. In Räumlichkeiten, in denen sich niemand aufhält, ist das Licht zu löschen. Das Seminarhaus ist ein alter, nicht gut isolierter Pavillon. Wir bitten deshalb, während der kalten Jahreszeit die Fenster im Seminarraum, in der Aufenthaltsraum und im WC nur kurz zu öffnen. Alle Heizkörper sind im Winter beim Verlassen des Seminarhauses auf „2“ zu stellen.
Aufenthaltsraum. 1 Theke (Musikanlage mit Boxen, DVD Player nur nach Absprache), 1 Kühlschrank 1 Küche mit Spüle und Geschirr 1 Abstellraum mit Herd, Gasheizung und Sicherungskasten 2 WC § 6.1: Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe des Jugendhauses an den Mieter und spätestens bei der Übergabe des Hausschlüssels an die Vermieterin in bar zu entrichten. § 6.2: Die Vermieterin zahlt die Kaution bei Mietende an den Mieter zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass der Jugendraum (inklusive Haus- und Elektrikschlüssel) geräumt, mit vollständigem Inventar (siehe Checkliste) zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem, unbeschädigtem und sauberem Zustand befindet. § 6.3: Die Vermieterin ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietob- jekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern. § 6.4: Entspricht die Sauberkeit der Räume bzw. der Gegenstände in den Räumen nicht dem Zustand bei Beginn der Mietzeit, kann bei der Schlüsselrückübergabe innerhalb 20 Minuten nachgereinigt werden. Ist dann der Zustand vor Beginn der Mietzeit im- mer noch nicht erreicht, kann die Kaution von 200 € einbehalten werden. Die Räumlichkeiten des Jugendhauses sind so zu verlassen wie sie bei Vertragsbe- ginn vorgefunden worden sind, d.h. alles (auch Toiletten und Küche) wird vom Mieter gereinigt und eventuell auftretende Schäden unverzüglich gemeldet. Dazu wird je- weils vor Beginn und nach Ablauf der Mietzeit eine Begehung der Räumlichkeiten durchgeführt. Schäden oder Verunreinigungen sind unter § 5 aufzunehmen. Zur Rei- nigung gehört insbesondere auch das Feuchtdurchwischen der Räumlichkeiten. Den Vertragsparteien steht bei Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen höherer Gewalt ein Rücktrittsrecht zu. Des Weiteren kann bis zu 6 Wochen vor Beginn des Mietzeit- raumes, von Seiten des Mieters, ein kostenfreier Rücktritt erfolgen. Bei späteren Rücktritten wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe des jeweiligen Mietpreises fällig. § 9.1: Die Gemeinde Hirschberg oder deren Bedienstete übernehmen keine Haftung für Sach- und/oder Personenschäden die während der Mietzeit dem Mieter selbst, den Besuchern der Veranstaltung oder Dritten entstehen. Der Mieter stellt die Gemeinde Xxxxxxxxxx diesbezüglicher Haftpflichtansprüche frei. Davon unberührt bleibt die Haf- tung nach § 836 BGB. § 9.2: Der Mieter haftet für alle Schäden die der Gemeinde an den überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen und Geräten entstehen. Insbeson- d...
Aufenthaltsraum. Grundsätzlich gelten hinsichtlich menschlicher Nähe, häuslichen Lebens, Größe, Hygiene und Beleuchtung vergleichbare Bedingungen wie unter I.2. Der Raum soll einen ständigen, zugfreien, auch für die Zuchthündin passierbaren Zugang zum Freien haben, gleichmäßig auf ca. 14 bis 16°C Raumtemperatur zu halten sein und für Regentage eine trockene Innenauslauffläche bieten. Für die Aufzucht bei Schlechtwetter nach §4.1.6 dieser ZO muss diese Auslauffläche mindestens 25 m2 umfassen. Im Aufenthaltsraum ist der Hündin ist ein erhöhter, von den Welpen nicht erreichbarer Liegeplatz und den Welpen ein wärmegedämmter Schlafplatz mit Abstand vom Raumboden aufzustellen, der mindestens die Innenmaße 100x120 cm bei einer Höhe von ca. 80 cm aufweist und leicht zu reinigen sein muss (Dach oder Seitenwand aufklappbar). Bei gleichmäßigen Raumtemperaturen um ca. 20°C kann auch die Wurfkiste genutzt werden. Bei sommerlichen Außentemperaturen kann eine wetterfeste und hitzestausichere Hundehütte mit den zuvor genannten Mindestinnenmaßen und Windfang auch im Freien stehen.

Related to Aufenthaltsraum

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.