Auflösende Bedingung Musterklauseln

Auflösende Bedingung. Diese Sonder-ATGB stehen unter der auflösenden Bedingung der Aufhebung der o.g. Auflagen bzw. Maßgaben eines zuständigen Verbandes oder Behörde zum Zuschauer(teil-)ausschluss im Sonderspielbetrieb. Das heißt, sobald diese behördlichen oder verbandsseitigen Maßgaben keine Geltung mehr beanspruchen, insbesondere wenn Veranstaltungen wieder vor einer nicht reduzierten Zuschauermenge stattfinden ( können), der Sonderspielbetrieb also zugunsten des Regelspielbetriebs endet, verlieren diese Sonder-ATGB ihre Geltung; fortan gelten sodann die ATGB wieder in ihrem ursprünglichen Umfang.
Auflösende Bedingung. 12.1 Der Vertrag wird ohne Kostenfolge für beide Vertragspartner aufgelöst, wenn die er- forderlichen rechtskräftigen Bewilligungen (z.B. Gemeinde, Kanton, SAK, ESTI) nicht er- teilt werden.
Auflösende Bedingung. Wird bis zum 17.10.2019 die Fundingschwelle von EUR 70.000,-- nicht erreicht, gilt der Treuhandvertrag zu diesem Datum als aufgelöst. Der Treuhänder ist diesfalls verpflichtet, den treuhändig übernommenen Betrag von EUR --- abzüglich anteiliger Barauslagen an den Treugeber binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Aufgrund gesetzlich vorgesehener Rücktrittsrechte, kann es sein, dass trotz Erreichen der Fundingschwelle per 17.10.2019 die Fundingschwelle durch Rücktritte nicht erreicht wird. Es besteht somit eine zweite auflösende Bedingung, dass die Fundingschwelle durch Rücktritte per 31.10.2019 nicht mehr erreicht ist. XIV.
Auflösende Bedingung. Sollte für den Anschluss der Anlage an die öffentliche Kanalisation die Inanspruchnahme fremder Grundstücke oder die Mitbenützung einer fremden nichtöffentlichen Kanalisation oder Entwässerungsanlage erforderlich sein und eine gütliche Einigung über die Fremdgrundstücksinanspruchnahme oder die Mitbenützung nicht Zustandekommen, so gilt der Anschlussvertrag (Vertragsteil B) als aufgelöst.
Auflösende Bedingung. Werden die von GRAITEC für den Erwerb der Softwareprogramme ausgestellten Rechnungen nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Datum ihrer Fälligkeit bezahlt, erlöschen die verliehenen Rechte automatisch, ohne dass eine Inverzugsetzung des Kunden notwendig ist. Da der dem Kunden erteilte vorläufige Aktivierungscode automatisch verfällt, wird das Programm deaktiviert und kann erst dann wieder aktiviert werden, wenn GRAITEC nach der Zahlung des vereinbarten Preises einen neuen Aktivierungscode übermittelt. Die Deaktivierung des Softwareprogramms hat keine Nichtigkeit des Vertrages zur Folge, zu dessen Erfüllung der Kunde durch vollständige Bezahlung der Bestellung weiterhin verpflichtet is
Auflösende Bedingung. Die Wirksamkeit der einzelnen Forderungskaufverträge über Vertragsforderungen ist auflösend bedingt durch die Mitteilung des VU an Verifone, dass entweder eine Zahlung auf eine Vertragsforderung direkt an das VU erfolgt ist oder dass das VU dem Händlerkunden den Forderungsbetrag wieder gutgeschrieben hat (z. B. infolge einer berechtigten Kundenreklamation). Sofern eine auflösende Bedingung im Sinne von Satz 1 vorliegt, berührt dies die Wirksamkeit der einzelnen Forderungskaufverträge nur in der Höhe des je- weiligen Betrages, in dessen Höhe eine Zahlung direkt an das VU oder eine Gutschrift erfolgt ist.
Auflösende Bedingung. Die Wirksamkeit des Nachrangdarlehens- vertrags ist dadurch auflösend bedingt, dass die im Nachrangdarlehensvertrag genannten Auszahlungsvoraussetzungen achtzehn (18) Tage nach Ablauf der auf REACAPITAL genannten Funding-Frist nicht vorliegen. Der Anleger wird bei Eintritt der auflösenden Bedingung unverzüglich per E-Mail unterrichtet.
Auflösende Bedingung. Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Rechtsformumwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken von einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft und der Erlass der Aufgaben- übertragungsreglemente für die Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung in den Einwohnergemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen durch die zuständigen Gemeindeorgane rechtskräftig genehmigt werden sowie die Industrielle Betriebe In- terlaken AG auf den 1. Januar 2019 gegründet werden kann.
Auflösende Bedingung. Die wirtschaftliche und technische Realisierbarkeit der Herstellung Ihres Anschlusses hängt von einem positiven Ergebnis einer noch durchzuführenden generellen und individuellen Machbarkeitsanalyse ab. Der gegenständliche Vertrag wird daher unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass diese von VP durchzuführende oder zu beauftragende Machbarkeitsanalyse hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Realisierbarkeit Ihres Anschlusses zu einem negativen Ergebnis kommt. Sollte die Machbarkeitsanalyse zu einem negativen Ergebnis kommen, kommt demnach der gegenständliche Vertrag nicht zu Stande und steht diesfalls weder Ihnen noch VP ein Entgelt zu. Da das Ergebnis dieser Machbarkeitsanalyse von einer Vielzahl an Faktoren (Realisierbarkeit eines geografisch zusammenhängenden Ausbaugebiets, Anschlussquote, möglicher Ausbau durch Dritte, wirtschaftliche Möglichkeit von Backhauling, Förderfinanzierung, Anzahl der Haushalte im Ausbaugebiet, Zurverfügungstellung eines POP-Standorts durch die Gemeinde etc.) abhängt und wesentliche dieser Faktoren auch erst nach hinreichendem Rücklauf der gegenständlichen Bestellformulare evaluiert werden können, kann die Durchführung der Machbarkeitsanalyse auch längere Zeit in Anspruch nehmen. VP wird sich bemühen, die Durchführung der Machbarkeitsanalyse ehestmöglich zu bewerkstelligen und wird Ihnen das Ergebnis der Machbarkeitsanalyse ehestmöglich nach deren Durchführung, längstens jedoch binnen 36 Monaten nach unterfertigter Retournierung dieses Bestellformulars, schriftlich mitteilen (bei positivem Ergebnis „Freigabe“ gemäß Pkt. 5 und 6).

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.