Bescheinigungen Musterklauseln

Bescheinigungen. Sollte für das zu liefernde Produkt eine Herstellererklärung oder eine Konformitätserklärung (CE) im Sinne der EG-Maschinen- Richtlinien 98/37/EG erforderlich sein, muss der Lieferant diese dem Produkt bzw. dem Lieferschein beifügen. Weitere in unseren Bestellungen geforderte Bescheinigungen sind vom Lieferanten ebenfalls unaufgefordert der Lieferung bzw. dem Lieferschein beizufügen. Bei Verzögerungen, die durch fehlende Bescheinigungen bei der Lieferung entstehen, behalten wir uns vor, das Zahlungsziel der Verzögerung entsprechend zu verlängern.
Bescheinigungen. Nach Auftragserteilung, spätestens jedoch eine Woche vor Baubeginn, hat der AN beizubringen: - Den Nachweis einer mindestens der Bausumme sowie der Bau- und Gewährleistungszeit entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung; - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; - eine gültige Freistellungsbescheinigung eines zuständigen Finanzamtes (s. Ziff. 22.8); - eine schriftliche Erklärung, dass alle gesetzlichen Beiträge, insbesondere zur Sozialversicherung, ordnungsgemäß gezahlt sind.
Bescheinigungen. (1) Vor dem Termin zur Prüfungszulassung stellt das Fachseminar für Altenpflege der Schülerin oder dem Xxxxxxx eine Bescheinigung über die Leistungen im Unterricht und in der praktischen Ausbildung aus. Die jeweilige Note ergibt sich aus den Benotungen der einzelnen Ausbildungsabschnitte und durch Bildung des arithmetischen Mit- tels.
Bescheinigungen. Die Teilnahme an einem Kurs kann auf Wunsch und unter der Voraussetzung re- gelmäßiger Teilnahme (mindestens 80%) bescheinigt werden. Teilnahmebescheini- gungen werden gegen Vorauszahlung der Bearbeitungspauschale von 1,00°EUR am Kursende ausgegeben. Für nachträglich beantragte Bescheinigungen sind 2,50°EUR zu entrichten.
Bescheinigungen. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der vereinbarten Termine genutzt wurden.
Bescheinigungen. 6.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 1,50 - 50,00 € 3,00
Bescheinigungen. Gerne erhalten Sie auf Wunsch Bescheinigungen gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr von € 5,00 pro Stück. Diese können unter der Verwaltungsadresse (Waldkindergarten Waldwichtel e.V., Verwaltung X. Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Tel. 08662/665931, Fax 08662/667962 bzw. per eMail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx) angefordert werden. ...................................................................den.................................................................................................................... (Ort) (Datum) (Unterschrift der Personensorgeberechtigten) ...................................................................,den.................................................................................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift der Kindergartenleitung) Als Eltern, welche Kinder in den Waldkindergarten „Die Waldwichtel“ schicken, bestätigen wir, ausdrücklich über Folgendes aufgeklärt worden zu sein: Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen u. a. FSME- Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm), übertragbare Kinderkrankheiten, usw., sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen kann in keiner Weise Haftung übernommen werden. Sobald sich die gesetzliche Situation verändert, wird allen Eltern eine umfassende Infor- mation zur Verfügung gestellt. Als Eltern erklären wir hiermit, bei Erkrankungen der oben benannten Art auf Ansprüche gegenüber der Erzieherin und dem Trägerverein Waldkindergarten „Die Waldwichtel“ e.V. zu verzichten. ........................................................................................................................................................ (Ort, Datum ) …………………..………………………………………………………………………………………………………………………………
Bescheinigungen. (Kein automatisches Recht auf eine Zertifizierung) Der Abschluss des Vertrages gibt Ihnen kein automatisches Recht auf eine Zertifizierung. Es wird ein Zertifikat für Sie ausgestellt, wenn das Zertifizierungs- oder Prüfverfahren nach freiem Ermessen von BSI ungeachtet Ihrer Interessen erfolgreich verläuft. (Das Rechtvon BSI, eine Zertifizierung zu verweigern, sieauszusetzenoderzurückzunehmen) BSIkann nach freiem Ermessen die Ausstellung eines Zertifikats verweigern oder ein Zertifikat aussetzen oder zurücknehmen, wenn Sie nach angemessener Beurteilung durch BSI:
Bescheinigungen. Erstellen von Zinsbescheinigungen als Nachweis für das Finanzamt

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.