Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch Gegenan- spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht das Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Gentner unbestritten sind. Zur Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Werbeauftrag
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem (1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt festgestellt, unbestritten oder unbestritten von uns anerkannt sind. .
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Sales Contracts
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht das 10.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche die Gegenforderung des Kunden nicht bestritten und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur worden ist.
10.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde durch den Kunden kommt nur insoweit befugtin Betracht, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: General Terms and Conditions
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt worden ist oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf von dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtAnbieter nicht bestritten wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen