Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte Musterklauseln

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. 1. Dem Kunden steht die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen zu. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur insoweit zu, als sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine gegen AUXILIUM gerichtete Forderung kann nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung ganz oder teilweise abgetreten werden. 2. AUXILIUM ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige Forderungen unabhängig vom Rechtsgrund aufzurechnen.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. 5.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären. 5.2 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Voraussetzung ist weiter, dass diese Ansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Der Besteller ist zur Aufrechnung mit einer aus eigenem Recht begründeten Forderung nur berechtigt. wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, unstreitig oder anerkannt sind.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. (1) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftragnehmer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. (2) Dem Auftragnehmer stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber herrühren, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur in dem Umfang und in der Höhe geltend gemacht werden, die dem Wert des Gegenanspruchs entsprechen.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. 13.1 Der Kunde ist mit außerhalb des Synallag- mas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeits- verhältnisses von Leistung und Gegenleis- tung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrech- nungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenfor- derungen von Sopago nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entschei- dung reif sind. 13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich dann ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Gegenüber sämtlichen Forderungen der Hafenbetrieb Aken GmbH ist die Auf- rechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig fertiggestellt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder son- stigen Zahlungsverweigerungsrechten.