Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von A1 aufzurechnen und es steht dem Kunden die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Gegen Ansprüche von A1 Telekom Austria kann der Kunde – ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit von A1 Telekom Austria – nur mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit gegenüber A1 Telekom Austria stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von A1 Telekom Austria anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von A1 Telekom Austria stehen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Ansprüche unbestritten, von der BBV aner- kannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann zudem ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde kann seine Ansprüche gegen Ansprüche der A1 nur dann aufrechnen, wenn seine Ansprüche gerichtlich festgestellt oder von A1 anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. Darüber hinaus steht dem Kunden das Recht zur Aufrechnung und zum Zurückbehalt nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der Tauw GmbH anerkannt wurde oder unbestritten ist.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. 12 Gegen Ansprüche von A1 kann der Kunde nur mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber der A1 stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von A1 anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von A1 stehen. Bei Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist die Aufrechnung mit und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von WD aufzurechnen und es steht dem Kunden die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen, nicht vollständiger Lieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden. 14. Gegen Ansprüche der mobilkom kann der Kunde nur mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zu- sammenhang mit seiner Verbindlichkeit gegenüber der mobilkom stehen, sowie mit gerichtlich fest- gestellten oder von der mobilkom anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen der mobilkom stehen. Die Aufrechnung mit und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur wegen Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen mit der mobilkom über Leistungen der mobilkom aus dem Bereich von A1 SERVICE LINES möglich, wobei insbesondere Ansprüche aus Händler- oder Lieferverträgen ausgeschlossen sind.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden