Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten. 2.1.1. Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des versicherten Grundstücks befinden, aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren; zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen. 2.1.2. Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft. 2.1.3. Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
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Samples: Haushaltversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltversicherung
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten. 2.1.1. 6.3.1.1 Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des versicherten Grundstücks befinden, Versicherungsortes befinden - aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren; - zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage Abfallbe- seitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
2.1.2. 6.3.1.2 Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen Emissio- nen in der Luft. Nicht versichert sind ferner Aufwendungen des Versicherungsnehmers aufgrund der Einliefererhaftung.
2.1.3. 6.3.1.3 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
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Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten. 2.1.1. 6.3.1.1 Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens versichertem Schaden aufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des versicherten Grundstücks befinden, Versicherungsortes befinden - aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren; - zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage Abfallbe- seitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
2.1.2. 6.3.1.2 Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen Emissio- nen in der Luft. Nicht versichert sind ferner Aufwendungen des Versicherungsnehmers aufgrund der Einliefererhaftung.
2.1.3. 6.3.1.3 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
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Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten. 2.1.1. a) Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge in Folge eines dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden Schadensaufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte SachenSa- chen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des versicherten Grundstücks befinden, innerhalbdes Versicherungsortes befinden aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren; zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage Abfallbeseitigungs- anlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
2.1.2. b) Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft. Nicht versichert sind ferner Aufwendungen des Versicherungsnehmers auf- grund der Einliefererhaftung.
2.1.3. c) Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
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Samples: Photovoltaikversicherung