Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist.
Aufträge des Kunden. Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
Aufträge des Kunden. Aufträge sind schriftlich zu erteilen.
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereit gehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfas sung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kredit institut vereinbart hat.
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass alle Telefongespräche und die elektronische Kommunikation zwischen ihm und dem Kreditinstitut aufgezeichnet werden. Dies umfasst auch die Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation über Geräte, die das Kreditinstitut einem Angestellten oder freien Mitarbeiter zur Verfügung gestellt hat oder deren Nutzung durch diese vom Kreditinstitut gebilligt oder gestattet wurde. Der Kunde wird daher Telefongespräche und elektronische Post, die sich auf die Tätigkeit des Kreditinstitutes beziehen, über Geräte von Angestellten oder freien Mitarbeitern des Kreditinstitutes unterlassen, wenn er weiß, dass der Angestellte oder freie Mitarbeiter ein Gerät verwendet, bei dem das Kreditinstitut Telefongespräche oder elektronische Post nicht aufzeichnen oder kopieren kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle telefonisch abgegebenen geschäftlichen Erklärungen und Vereinbarungen nicht nur für den unmittelbaren Gesprächspartner bestimmt sind, sondern zur Kenntnisnahme aller jener Personen gelangen können, die innerhalb des Kreditinstituts oder sonst zur Wahrung der rechtlichen Ansprüche, der Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Durchsetzung allfälliger Ansprüche sowie der Entscheidung über solche Ansprüche befasst werden. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass das Kreditinstitut bei Widerruf dieser Zustimmung nicht in der Lage ist, für ihn Finanzdienstleistungen zu erbringen.
(3) Bei Besprechungen, die nicht in den vom Kreditinstitut für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen durchgeführt werden, ist das Kreditinstitut berechtigt, keine Kundenaufträge entgegenzunehmen. Aufträge, die Gegenstand dieser Besprechungen waren und vom Kreditinstitut nicht entgegengenommen wurden, können vom Kunden frühestens an dem auf die Besprechung folgenden Geschäftstag dem Kreditinstitut erteilt werden.
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen.
(2) Die Bank ist jedoch auch berechtigt, die ihr mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist die Bank bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit der Bank vereinbart hat.
(3) Die Bank ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihr im Rahmen der Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn sie ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen und der unwirksame Auftrag nicht der Bank zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge von Zahlungsdiensten.
Aufträge des Kunden. (1) Der Kunde kann dem Kreditinstitut nach Begründung der Geschäftsverbindung Aufträge und Weisungen entweder schrift- lich sowie unter Einhaltung der vereinbarten Identifikationsvoraussetzungen auch telefonisch (TelefonBanking) oder durch elektro- nische Datenübertragung via Internet (InternetBanking) erteilen. Die Voraussetzungen für die Erteilung und die Durchführung von Aufträgen und Weisungen im Rahmen von TelefonBanking und InternetBanking, insbesondere die Identifikationsvoraussetzungen, sind in den Besonderen Bedingungen der Generali Bank AG geregelt.
(2) Das Kreditinstitut führt Aufträge und Weisungen, die ihm im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zugehen, durch, nachdem es anhand der vereinbarten Identifikationsvoraussetzungen geprüft hat, dass der Auftrag bzw. die Weisung vom Kunden stammt.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, auch solche Aufträge durchzuführen, die vom Kunden nicht in der vereinbarten Form (schriftlich, telefonisch oder durch elektronische Datenübertragung via Internet) erteilt werden. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, die ihm mittels Tele- kommunikation (insbesondere telefonisch, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
Aufträge des Kunden. Aufträge sind originalschriftlich zu erteilen.
Aufträge des Kunden. Im Rahmen der Finanzdienstleistung „Onlinesparen“ sind Aufträge von Kunden grundsätzlich mittels Online-Banking zu erteilen. Hierbei kann der Kunde über seine eigenen Endgeräte mit Internetzugang über einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale Abfragen tätigen, Aufträge erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen abgeben. Das Kreditinstitut leistet nicht Gewähr, dass das Online- Banking jederzeit verfügbar ist; in diesem Fall müssen Aufträge vom Kunden schriftlich (Brief, Fax) erteilt werden. Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels sonstiger Kommunikationsmittel (schriftlich, telefonisch, telegrafisch, mittels Telefax, E-Mail oder sonstiger Datenfernübertragung) vom Kunden erteilten Aufträge durchzuführen; zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.