Common use of Auftragsannahme Clause in Contracts

Auftragsannahme. 2.1. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Anschließende Annahmen durch den Auftraggeber stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Annahme durch den Auftragneh - mer. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. 2.2. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgelt - lich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. Wird die Frist versäumt und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch ent - stehenden Mehraufwand / Schaden zu tragen. 2.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er innerhalb der vorbezeichneten Frist ein vollständi- ges Leistungsverzeichnis über die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen inkl. Massen vorzulegen. 2.4. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gege- ben ist oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat er den Auftragnehmer darüber unverzüg- lich zu unterrichten. Für die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Be- steller verschuldeten Unterbrechung hat dieser dem Lieferanten hierfür eine ausreichende Frist zu gewähren.

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Auftragsannahme. 2.1. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Anschließende Annahmen durch den Auftraggeber stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Annahme durch den Auftragneh - mer. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.Auftrag- 2.2. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgelt - unentgelt- lich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. Wird die Frist versäumt und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch ent - ent- stehenden Mehraufwand / Schaden zu tragen. 2.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er innerhalb der vorbezeichneten Frist ein vollständi- ges Leistungsverzeichnis über die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen inkl. Massen vorzulegen. 2.4. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gege- ben ge- geben ist oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin Ter- min der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat er den Auftragnehmer darüber unverzüg- lich un- verzüglich zu unterrichten. Für die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Be- steller Besteller verschuldeten Unterbrechung hat dieser dem Lieferanten hierfür eine ausreichende Frist zu gewähren.

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Auftragsannahme. 2.1. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Anschließende Annahmen durch den Auftraggeber stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Annahme durch den Auftragneh - mer4.1 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. 2.2. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgelt - lich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. 4.2 Wird die Frist versäumt und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch ent - stehenden Mehraufwand / Schaden zu tragen. 2.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er innerhalb der vorbezeichneten Frist ein vollständi- ges Leistungsverzeichnis über die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung zwingend durch schwerwie- gende Umstände verzögert, die er nicht zu erbringenden Leistungen inklvertreten hat (z. B. Arbeitskämpfe und andere unabwendbare Ereignisse), so verlängert sich eine etwa vereinbar- te Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Massen vorzulegenDer Auftragnehmer wird den Auf- traggeber von der Verzögerung unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzöge- rung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. 2.4. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat 4.3 Ist eine Versendung der Ware durch den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gege- ben ist oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehenAuftragnehmer vereinbart, so hat er den erfolgt diese ab Werkstatt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 4.4 Kann der Gegenstand nach Fertigstellung infolge von Umständen, die der Auftragnehmer darüber unverzüg- lich nicht zu unterrichten. Für vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so verlängert sich die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Be- steller verschuldeten Unterbrechung hat dieser dem Lieferanten hierfür eine ausreichende Frist zu gewährenLieferzeit entsprechend.

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