Zeichnungen Musterklauseln

Zeichnungen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden ermächtigt, Anteile aller Serien oder Klassen für einen Teilfonds auszugeben und mit Genehmigung der Zentralbank neue Serien oder Klassen von Anteilen zu den Bedingungen, die sie jeweils für die einzelnen Teilfonds festlegen, aufzulegen. Die Ausgabe von Antei- len erfolgt mit Wirkung zu einem Handelstag. Die Tabelle unten enthält Informationen in Bezug auf die Mindesterstzeichnungsbeträge und Anforde- rungen an den Mindestanteilsbestand der Anteilsklassen der Gesellschaft, die mit dem entsprechenden Buchstaben gekennzeichnet sind. Einzelheiten zu den spezifischen Anteilsklassen der Teilfonds ent- nehmen Sie bitte der Website. D, DF, DL, DM, DMF, DJ, DV, DW, DY I, IF, IL, IM, IMF, IV IX, IXF IU, IMU, INU IXX Mindesterst- zeichnungsbe- trag / Mindest- anlagebestand Mindesterst- zeichnungsbe- trag / Mindestan- lagebestand1 Mindesterstzeich- nungsbetrag / Mindestanlagebe- stand Mindesterst- zeichnungsbe- trag / Mindest- anlagebestand Mindesterst- zeichnungsbe- trag / Mindestan- lagebestand AUD AUD 1000 AUD 1000000 AUD 100000000 AUD 1000000 AUD 000000000 XXX XXX 4000 BRL 4000000 BRL 400000000 XXX 0000000 XXX 600000000 CHF CHF 1000 CHF 1000000 CHF 100000000 CHF 1000000 CHF 300000000 XXX XXX 0000 XXX 0000000 XXX 800000000 DKK 5000000 DKK 2400000000 EUR EUR 1000 EUR 1000000 EUR 100000000 EUR 1000000 EUR 300000000 GBP GBP 1000 GBP 1000000 GBP 100000000 GBP 1000000 GBP 300000000 JPY JPY 500000 JPY 100000000 JPY 12000000000 JPY 100000000 JPY 36000000000 NOK NOK 5000 NOK 5000000 NOK 800000000 NOK 5000000 NOK 2400000000 SEK SEK 5000 SEK 5000000 SEK 800000000 SEK 5000000 SEK 2400000000 SGD SGD 1000 SGD 1000000 SGD 100000000 SGD 1000000 SGD 300000000 USD USD 1000 USD 1000000 USD 100000000 USD 1000000 USD 300000000 Die oben mit einem Mindesterstzeichnungsbetrag aufgeführten Anteilsklassen werden hierin im Folgen- den als die „verfügbaren Anteilsklassen“ bezeichnet. Die Anteilsklassen unterscheiden sich in der Wäh- rung, auf die sie lauten, und in der Höhe der Gebühren, die für jede Klasse bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil berücksichtigt werden, wie in diesem Prospekt beschrieben. Mit Ausnahme der „F“-Anteilsklasse und bestimmter Anteilsklassen des Man GLG Strategic Bond ste- hen die verfügbaren Anteilsklassen, die noch nicht aufgelegt sind, zum Erstausgabepreis zur Zeichnung zur Verfügung, wie in der folgenden Tabelle dargelegt. Danach erfolgt die Ausgabe zum geltenden Net- toinventarwert der Anteilsklasse:
Zeichnungen. Von den Ausführungszeichnungen hat uns der Lieferant rechtzeitig kostenlos je eine lesbare schriftliche und elektronische Kopie zur Verfügung zu stellen. Durch unsere Genehmigung von Ausführungszeichnungen wird die Erfüllungshaftung des Lieferanten nicht berührt. Die nach unseren Angaben angefertigten Zeichnungen sind zusätzlich mit Zeichnungskopf und Schutzvermerk nach unseren Vorschriften zu unseren Gunsten zu versehen. Das Urheberrecht an diesen Zeichnungen steht uns zu.
Zeichnungen. Es sind Zeichnungen beizulegen, aus denen die angebotenen Ausführungsformen hervorgehen.
Zeichnungen. 6.1 Sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, verbleiben Muster, Zeichnungen, Ab- bildungen, Modelle oder sonstige produkt-, anwendungs- oder projektbezogene Unterlagen, die schüt- zenswertes Know-how beinhalten (nachfolgend insgesamt "Zeichnungen"), die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, unser Eigentum. Die Zeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns un- verzüglich nach Abwicklung des Vertrages unaufgefordert auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden. 6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, die Zeichnungen und sonstige ihm von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände nur für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages zu verwenden; über deren Gestalt und Inhalt hat der Lieferant Stillschweigen zu bewahren.
Zeichnungen. Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers (§ 2 Nr. 9) zu beschaffen hat, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen. (1) Die in Nummer 5 genannten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
Zeichnungen. 11.1. Alle Zeichnungen, Kataloge und andere Angaben, die die Verkäuferin zur Verfügung stellt, bleiben ihr Eigentum und müssen auf Wunsch sofort retourniert werden. 11.2. Der Käufer gewährleistet, dass diese Zeichnungen, Abbildungen, Kataloge und andere Angaben nicht kopiert oder in irgendeiner anderen Form dauerhaft reproduziert bzw. gesichert und/oder Dritten zur Verfügung gestellt oder zur Einsicht überlassen werden. Hat der Käufer Zeichnungen, Modelle, Material etc. Dritter zur Verfügung gestellt oder zur Kenntnis gebracht, haftet er für jede allfällige dadurch entstehende Rechtsverletzung insbesondere Verletzung von Patent- oder Lizenzrechten. Bei Inanspruchnahme durch Dritte hat er die Verkäuferin völlig schad- und klaglos zu halten.
Zeichnungen. Für jedes bestellte Sonderwerkzeug von HEULE wird kostenlos eine Zusammenstellzeichnung auf HEULE- Papierzur Verfügung mitgeliefert. Die Zeichnung enthält eine Stückliste,worausalleErsatzteileundderen Artikelnummern ersichtlich sind. Genehmigungszeichnungen werden nur bei einer gültigen Bestellung ausgestellt. Für Genehmigungszeichnungen ohne rechtsgültige Bestellung verlangt HEULE eine Gebühr von min. CHF 150.—. Falls sich die HEULE-Unterlagen nicht in das Dokumentationssystem des Endverbrauchers integrieren lassen, sind wir gerne bereit entsprechende Unterlagen zu Selbst- kosten zu erstellen. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden nicht in den Werkzeugpreis eingerechnet, sondern separat ausgewiesen. Mindestkosten CHF 150.—
Zeichnungen. Berechnungen, Zeichnungen, Planungen und Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Eine Vorlage ist nur für unseren Kunden bestimmt. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zur Einsicht überlassen oder zugänglich gemacht werden, bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Zuwiderhandlungsfall in Höhe von 3.000,-Euro.
Zeichnungen. Sofern der Verkäufer nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Käufers zu liefern hat, steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Käufer stellt den Verkäufer insofern von Ansprüchen Dritter frei. Wird dem Verkäufer die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne Prüfung der Rechtslage die Arbeiten einzustellen und Ersatz für die aufgewendeten Kosten zu verlangen. Die dem Verkäufer überlassenen Zeichnungen oder Muster werden auf Wunsch zurückgesandt. Ansonsten ist der Verkäufer berechtigt, sie 3 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
Zeichnungen. Vom Käufer gemachte Angaben, von ihm oder dem Verkäufer aufgrund sol- cher Angaben gefertigte Zeichnungen usw. dürfen nur mit schriftlicher Ein- willigung des Käufers anderweitig verwendet oder verwertet werden.