Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt mit der Angabe von Zeit, Ort und Umfang des Mangels.
Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Die VAPS ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und dem Kunden wird nicht begründet
Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Viakom ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und dem Kunden wird nicht begründet.
Auftragserfüllung. Die Abnahme eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Monatliche bzw. jährliche Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb, Servicegebühren u.ä.) werden nach schriftlicher Vereinbarung, jährlich, halb- oder vierteljährlich oder monatlich im Voraus berechnet werden. Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten Zeitraums, werden zu viel bezahlte Entgelte nicht erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist AIS berechtigt nach der ersten Mahnung die zu erbringenden Leistungen auszusetzen und den kompletten Account (Internetpräsenz, Webspeicherplatz, Datenbank und E-Mail) zu sperren. Dem Auftraggeber daraus entstehender Folgeschaden hat AIS nicht zu vertreten.
Auftragserfüllung. Beanstandungen müssen unverzüglich gegenüber MW (s. Teil I Ziff. 4) oder dem Service-Partner erfolgen, damit die Gewähr der ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Der Nacherfüllungsanspruch ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Dem Auftraggeber wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. MW oder der Service-Partner behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Auftraggeber anstelle der bestellten Mietware gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Ansprüche können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
Auftragserfüllung. ASSpro verpflichtet ihre Mitarbeiter zu sorgfältiger Auftragserfüllung. Für die Dauer seines Einsatzes bei dem Vertragspartner untersteht der ASSpro Mitarbeiter, im Bezug auf seine Mitwirkung an einem bestimmten Projekt, dem direkten Weisungsrecht des Vertrags- partners.
Auftragserfüllung. Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
Auftragserfüllung. 10.1. Allgemeine Grundsätze
Auftragserfüllung. 10.3. Bewertung von Dienstleistern und Auftraggebern