Dokumentationen. Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören − einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen −, sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben.
Dokumentationen. Die vollständige Dokumentation der Leistungserbringung und der Ergebnisse ist Bestandteil des Leistungsumfanges.
Dokumentationen. Die vom Tierarzt angefertigten Dokumentationen, insbesondere die Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen stehen aus urheberrechtlichen Gründen im Eigentum des Tierarztes. Der Auftraggeber hat aufgrund der Tatsache, dass der Auftragnehmer einer berufsrechtlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht unterliegt, keinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Unberührt davon bleibt das Recht des Auftraggebers auf Einsicht in die Aufzeichnungen, die Überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht des behandelnden Tierarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Dokumentationen. Der Vertragspartner hat im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung eine zur Nutzung der Leistung notwendige und zweckmäßige Dokumentation zu erstellen und zu übermitteln. Diese Dokumentation ist für die Dauer des Vertrages zu aktualisieren und jeweilig in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Benutzerdokumentationen und Dokumentationen für Installation und Administration haben alle für die laufende Arbeit notwendigen Abläufe sowie vorhersehbare typische Fehler und deren Behebung so zu beschreiben, dass sie für einen mit ähnlichen IT-Komponenten vertrauten Anwender verständlich und verwertbar sind. Ihr Ziel ist es, selbständiges Arbeiten ohne weitere externe Hilfe zu ermöglichen. Auch die zum Betrieb und zur Erweiterung des IT-Systems notwendige Referenzinformation sowie die technische Dokumentation, die den bei Installation der gelieferten Komponenten geltenden Standards zu entsprechen hat, müssen in gleicher Weise verständlich und verwertbar sein. Die Benutzerdokumentation für die Anwendungssoftware muss in deutscher Sprache, die übrige Dokumentation kann nach entsprechender Vereinbarung auch in englischer Sprache geliefert werden. Die Benutzerdokumentation ist ferner auch in maschinenlesbarer Form zu liefern, sodass sie an definierten Arbeitsplätzen während der Arbeit mit der gelieferten Software abgerufen werden kann. Für Hardware- Komponenten sind auf Verlangen von APA-IT alle zur Änderung von Konfigurationen erforderlichen Unterlagen zu liefern, wie sie solchen Komponenten (wie Laufwerk, Platte, Plattencontroller, Bildschirm etc.) üblicherweise beigeschlossen sind. APA-IT ist berechtigt, die Dokumentation zum vertragsgemäßen Gebrauch nach ihrem Ermessen zu verwenden und beliebig oft zu kopieren.
Dokumentationen. 3.1 Der Unternehmer unterbreitet dem Besteller rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sämtliche notwendigen Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Betriebsvorschriften usw. zur Einsichtnahme. Die Genehmigung durch den Besteller entbindet den Unternehmer nicht von seiner Verantwortung für die funktionstechnische Richtigkeit und Durchführbarkeit.
Dokumentationen. 5.1. Die Lieferungen und Leistungen haben die zur Nutzung notwendigen bzw. zweckdienlichen Dokumentationen, wie z.B. Gebrauchsanweisungen, Anleitungen, Zeichnungen, Berechnungen, Konfigurationen etc. in deutscher Sprache, in maschinenlesbarer Form und ausreichender Anzahl zu enthalten. Sprecher ist berechtigt, die Dokumentationen zu kopieren und weiterzugeben und ggf. zu ändern.
Dokumentationen a) Der Kunde erhält für Standardsoftware je nach Hersteller als Programmdokumentation und Arbeitshilfe eine Onlinehilfe im System.
Dokumentationen. Für die von SL Media eingesetzten Software-Systeme sind Dokumentationen im Web oder in Buchform erhältlich. Soweit nicht gesondert vereinbart, dokumentiert SL Media nur selbst geschriebene Programmteile im Quellcode. Die Verfassung einer darüberhinausgehenden Installations-, Benutzer- oder Datendokumentation ist kostenpflichtig und gesondert zu vereinbaren. Für übliche Websites und Webshops ist dies in der Regel nicht erforderlich.
Dokumentationen. 6. Softwarepflege (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft)
Dokumentationen. 4.1 Der Verkäufer liefert die notwendigen Dokumentationen zum Kauf- gegenstand mit, insbesondere Produktebeschreibungen, Installati- ons- und Gebrauchsanleitungen, Sicherheitshinweise, technische Datenblätter, Konformitätserklärungen, Prüfatteste, Pläne, Unter- halts- und Betriebsvorschriften, Ersatzteillisten, Lieferscheine etc.