Common use of Aufwandersatz Clause in Contracts

Aufwandersatz. Z 46. (1) Der Kunde, der Unternehmer ist, trägt alle aufgrund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Stempel- und Rechtsgebühren, Steuern, Porti, Kosten für Versicherung, Rechtsvertretung, Betreibung und Einbringung, betriebswirtschaftliche Beratung, Telekommunikation sowie Bestellung, Verwaltung und Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten. Kann das Kreditinstitut eine Zahlungsanweisung des Kunden, der Unternehmer ist, mangels Deckung nicht durchführen oder muss es aufgrund von (Zwangs-)Maßnahmen Dritter gegen den Kunden tätig werden, ist es zur Einhebung eines angemessenen pauschalen Aufwandersatzes gemäß Preisverzeichnis berechtigt.

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Aufwandersatz. Z 4644. (1) Der Kunde, der Unternehmer ist, Kunde trägt alle aufgrund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Stempel- und Rechtsgebühren, Steuern, Porti, Kosten für Versicherung, RechtsvertretungRechtsvertre- tung, Betreibung und Einbringung, betriebswirtschaftliche Beratung, Telekommunikation sowie Bestellung, Verwaltung und Verwertung Verwer- tung oder Freigabe von Sicherheiten. Kann das Kreditinstitut eine Zahlungsanweisung des Kunden, der Unternehmer ist, Kunden mangels Deckung nicht durchführen durch- führen oder muss es aufgrund von (Zwangs-)Maßnahmen Zwangsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden tätig werden, ist es zur Einhebung eines angemessenen ange- messenen pauschalen Aufwandersatzes gemäß Preisverzeichnis Aushang berechtigt.

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