Ausbau der Initiative „Queraufstieg“ im Länderverbund Musterklauseln

Ausbau der Initiative „Queraufstieg“ im Länderverbund. Beschreibung: Auf der Grundlage der Ergebnisse des bis Ende 2020 durch das BMBF im Rahmen der Bund-Länder-BA-Vereinbarung zur Bildungskette mit dem Land Berlin 2018– 2020 geförderten Projektes Queraufstieg Berlin plant Brandenburg in Verbund mit Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt eine Zusammenführung und den Ausbau der Ansätze in den vier Ländern. Die Initiative ist auf folgende Ziele ausgerichtet: Beteiligung: Das BMBF fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel das länderüber- greifende Konzept der Länder Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Gesamtbetrag von bis zu einer Mio. Euro jährlich. Die Koordination des Vorhabens übernimmt das Land Berlin. Beschreibung: Im Rahmen des BMBF-Bundeswettbewerbs „Zukunft gestalten – Innovatio- nen für eine exzellente berufliche Bildung“ (Inno-VET) hat das Antragskonzept „Bottom-up statt Top-down – Fachkarriere neugedacht“ der QCW GmbH Eisenhüttenstadt den Zuschlag für die Erprobungs- und Umsetzungsphase (Förderperiode: 01.10.2020–31.08.2024, insge- samt bis zu 2,26 Mio. Euro Fördermittel des BMBF) erhalten. Im Rahmen des Projektes soll für die Modellregion Ostbrandenburg ein Innovationsraum geschaffen werden, in dem Bil- dungswege entwickelt werden, die neue und individuelle Fachkarrieren ermöglichen. Durch neue exzellente Bildungsprodukte, die bedarfsgerecht an den regionalen Wirtschaftsraum angepasst werden können und direkt mit der dualen Ausbildung kombinierbar sind, soll eine Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung erfolgen. Die Bildungsprodukte sollen dabei ortsunabhängig mittels digitaler Werkzeuge branchenübergreifend nutzbar und ver- fügbar sein. Zudem sollen Karriereperspektiven im dualen System sichtbar und mehr junge Menschen für den Bildungsweg der beruflichen Bildung gewonnen werden. Beteiligung: Neben der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg als Verbundpartner und dem Oberstufenzentrum Oder-Spree (einschließlich der LOK des Programms „Türöff- ner: Zukunft Beruf“) sowie dem Landkreis Oder-Spree als Kooperationspartnern wird die DigitalAgentur Brandenburg in die Projektkoordination eingebunden. Das Projekt richtet mit seinen Partnern ein regionales Kompetenzzentrum der beruflichen Bildung ein. Die Prozesse im Übergangsmanagement Schule – Beruf werden optimiert und eine neue Form des zielge- richteten Bildungsmarketings eingeführt. An den Oberstufenzentren Oder-Spree in Fürsten- walde und Eisenhüttenstadt entstehen „Karriere-Center“. Zudem wird die N...
Ausbau der Initiative „Queraufstieg“ im Länderverbund. Beschreibung: Auf der Grundlage der Ergebnisse des bis Ende 2020 durch das BMBF im Rahmen der Bund-Länder-BA-Vereinbarung zur Bildungskette mit dem Land Berlin 2018–2020 geförderten Projekts „Queraufstieg Berlin“ setzt Niedersachsen im Verbund mit Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Zusammenführung und den Ausbau der An- sätze in den vier Ländern um. Die Initiative ist auf folgende Ziele ausgerichtet: Beteiligung: Das BMBF fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel das länderüber- greifende Konzept der Länder Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Gesamtbetrag von bis zu einer Mio. Euro jährlich. Die Koordination des Vorhabens übernimmt das Land Berlin.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.