Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen Musterklauseln

Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Im Leistungsumfang der Maschinenwartung nicht enthalten ist: • Bereitstellung von Putzmitteln und Schmierstoffen; • Reinigen der Maschine; • Papier und Druckplatten für Probeläufe; • Service- und Verschleissteile sowie Verbrauchsmaterialien.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Im Leistungsumfang einer Reparatur oder Entstörung ist insbesondere nicht enthalten: • Service- und Verschleissteile sowie Verbrauchsmaterialien; • die Lieferung von Software, Software-Upgrades, Hardware-Upgrades, Service-Relea- ses und Software-Updates sowie für alle die damit verbundenen Dienstleistungen (insbesondere Installation, etc.) sowie ein Anschluss von zusätzlichen Fremdgeräten; • Arbeiten, die nicht der akuten Behebung von Funktionsstörungen, sondern lediglich dem Aussehen der Maschinen und Komponenten dienen, wie z.B. Farbanstriche; • die Beseitigung von Schäden und Funktionsstörungen, die typischerweise durch Sachversicherungen für Maschinen und Komponenten solcher Art versichert sind. Darunter fällt insbesondere die Beseitigung von Schäden, deren Ursache in ausserhalb der Maschine liegenden Umständen begründet ist, wie z.B. Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Stromausfall, Brand- und Wasserschäden aller Art sowie Diebstahl; • die Beseitigung von Schäden, die insbesondere durch mutwillige und fahrlässige Beschädigungen, Zerstörungen, Eingriffe Dritter, Nachlässigkeit in Überwachung und Bedienung, unsachgemässes und anleitungswidriges Verhalten in Handhabung, Unterhalt (insbesondere Ölung bzw. Schmierung) und Reinigung, die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen technischen Rahmenbedingungen und die Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln, Betriebsstoffen und Verbrauchsmaterialien sowie durch höhere Gewalt entstehen. Werden Störungen der vorgenannten Art durch Heidelberg behoben, werden die hierzu erforderlichen Dienstleistungen sowie Service- und Verschleissteile nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten in Rechnung gestellt, dies insbesondere auch, wenn sich erst bei oder nach der Reparatur herausstellt, dass es sich um Störungen der vorgenannten Art gehandelt hat. Alle notwendigen Verbrauchsmate- rialien, wie Papier und Platten sind ebenfalls nicht im Leistungsumfang enthalten und vom Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Im Leistungsumfang der Serviceteileversorgung nicht enthalten sind: • Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien; Verbrauchsmaterialien sind besonders gekennzeichnet und werden von Heidelberg auf Wunsch benannt. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien erfolgt niemals kostenlos, sondern wird nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten berechnet; • die Lieferung von Software, Software-Upgrades, Service-Releases und Software- Updates; • die Lieferung von Service- und Verschleissteilen als Ersatz für solche Service- und Verschleissteile, die aufgrund ausserhalb der Maschine liegender Umstände defekt geworden sind. Darunter fallen z.B. Fälle von Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Stromausfall, Brand- und Wasserschäden aller Art sowie Diebstahl oder andere Fälle die typischerweise durch Sachversicherungen für Maschinen und Komponenten solcher Art versichert sind; • Hardware-Upgrades. Wünscht der Kunde die vorgenannten Leistungen, werden sie nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten in Rechnung gestellt.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Im Leistungsumfang einer Prinect-Softwarewartung nicht enthalten sind: • Eventuell wegen der neuen Software notwendige Hardwareanpassungen oder Nachrüstungen; • die Installation der neuen Software soweit nicht im Vertrag enthalten; • Leistungen, die notwendig werden, weil der Kunde die zum Betrieb der neuen Software erforderlichen Hardware- oder Softwareanpassungen nicht vorgenommen hat; • Instruktion und Schulung der Software sowie neuer Funktionen; • Leistungen, die wegen mangelnder Kompatibilität mit nicht von Heidelberg gelieferter Hardware, Software oder Betriebssystemen notwendig werden; • die Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen im Betrieb des Kunden. Wünscht der Kunde die vorgenannten Leistungen, werden sie nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten in Rechnung gestellt. Heidelberg bietet einen 24-Stunden-Service für Servicetechnikereinsatz und Telefonunter- stützung für den Bereich Press und Prepress (Druckmaschinen und Vorstufe ohne Prinect) an. Die Bereitstellung der Serviceleistung innerhalb der Vertragslaufzeit wird dem Kunden zu einem Fixpreis in Rechnung gestellt. Unabhängig von zusätzlichen Verträgen, Leistungsverträgen aus dem Partnerprogramm, einer Garantie oder Gewährleistung werden folgende Leistungen immer in Rechnung gestellt: In der Zeit von Montag bis Donnerstag 17.30 bis 22.00 Uhr und Xxxxxxx von 17.00 bis 22.00 Uhr der Servicetechnikereinsatz gemäss den gültigen Kostensätzen und Preislisten plus Anreisepauschalen und Überstundenzuschlägen, jedoch ohne Einsatzpauschale. In der Zeit von Montag bis Donnerstag 22.00 bis 7.30 Uhr, Xxxxxxx 22.00 bis 8.00 Uhr und Samstag 14.00 Uhr bis Montag 7.30 Uhr wird zusätzlich noch eine Einsatzpauschale in Rechnung gestellt. Bei der Ersatzteilbeschaffung (Bestellung ausschliesslich für Druckmaschinen und Suprasetter möglich) innerhalb aller zuvor genannten Zeiträume werden die Teile gemäss Preisliste, die Transportkosten und eine Ersatzteilpauschale in Rechnung gestellt. Die Teilebestellung durch Servicetechniker erfolgt nur in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx 7.30 bis 22.00 und Samstag 8.00 bis 14.00. Die Telefonunterstützung ist täglich 24 Stunden zu erreichen.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Folgende Leistungen sind nicht enthalten: Verbrauchsmaterial; Software; Service- und Verschleissteile; Teilezuschläge; Teiletransport; Betriebsmittel und -stoffe; Überstundenzuschläge, Arbeit gemäss Rapport; Anreise. Der 24-Stunden-Service ist an folgenden Tagen bzw. Zeiten nicht möglich: Gründonnerstag ab 22.00 Uhr bis Ostermontag 22.00 Uhr, Auffahrt: Mittwoch ab 22.00 Uhr bis Donnerstag 22.00 Uhr, Pfingsten: Samstag 08.00 Uhr - Pfingstmontag 22.00 Uhr, 1. August: 31.07. 22.00 Uhr - 01.08. 22.00 Uhr, Weihnachten: 24.12. 12.00 Uhr - 26.12. 22.00 Uhr, Silvester/ Neujahr: 31.12. 12.00 Uhr - 01.01. 22.00 Uhr. Leistungen die durch Verträge mit Fixpreisen oder Garantien für etwaige Leistungen in der Regelarbeitszeit abgedeckt sind, decken die anfallenden Kosten im 24-Stunden-Service nicht ab.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Folgende Leistungen sind nicht enthalten: • Waschmittel zur Befüllung des Reinigungssystems; • Die transportsichere Verpackung bei Abholung (vom Kunden zu gewährleisten, vorzugweise in Heidelberg Originalkisten). Wünscht der Kunde die vorgenannten Leistungen, werden sie nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten in Rechnung gestellt.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Folgende Leistungen sind nicht enthalten: • Die Lieferung von Software, Software-Upgrades, Service-Releases und Software-Updates und die damit verbundenen Dienstleistungen; • die Lieferung von Service- und Verschleissteilen, es sei denn, diese sind im jeweiligen Wartungskoffer enthalten und als kostenlos deklariert und werden vom Servicetechniker nach seinem fachmännischen Ermessen ausgetauscht. Service- und Verschleissteile werden nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten berechnet; • der Einbau von Service- und Verschleissteilen, soweit sie nicht vom Servicetechniker aus dem Wartungskoffer als kostenlos deklarierte Teile entnommen werden; • die Behebung von Funktionsstörungen, die Reparatur von Maschinen und Komponenten, auch wenn deren fehlerhafter Zustand während oder nach einer Wartung oder zwischen zwei Wartungen bekannt wird sowie sonstige Dienstleistungen. • Bereitstellung von Putzmitteln und Schmierstoffen • Reinigen der Maschine • Papier und Druckplatten für Probeläufe Wünscht der Kunde die vorgenannte Leistungen, werden sie nach den jeweils gültigen Kostensätze und Preislisten in Rechnung gestellt.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Folgende Leistungen sind nicht enthalten: • Die Lieferung von Software, Software-Upgrades, Service-Releases und Software-Updates und die damit verbundenen Dienstleistungen; • alle in der Revisionsofferte nicht vertraglich festgelegten Leistungen; • Bereitstellung von Putzmitteln und Schmierstoffen; • Reinigen der Maschine; • Papier und Druckplatten für Probeläufe. Wünscht der Kunde die vorgenannten Leistungen, werden sie nach den jeweils gültigen Kostensätzen und Preislisten in Rechnung gestellt.
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Verbrauchsmaterialien.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.