Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank stellt sicher, dass der aufgrund der SEPA-Basislastschrift belastete Last- schriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt am im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf fol- genden Geschäftstag.
Ausführung der Zahlung. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift des Zahlungsemp- fängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im
Ausführung der Zahlung. (1) Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingeht. 11 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Fei- ertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der ebase, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die ebase unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem (Online-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird.
Ausführung der Zahlung. Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift des Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. Stand: 01.11.2017 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Ikano Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. Die Ikano Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. Des Weiteren informiert die Ikano Bank den Kunden im Rahmen einer Pre-Notification spätes- tens 3 Tage vor dem Termin der Ausführung. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Bonusverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslast- schrift bei der Bank.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschrift- betrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fällig- keitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungs- frist am darauf folgenden Geschäftstag.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im »Preis- und Leistungsverzeichnis« angege- benen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
(2) Soweit möglich wird die Bank die Ausführung von Inlandsaufträ- gen mit einer verkürzten Vorlagefrist vornehmen.
(3) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(4) Die Bank behält sich vor die Frist für die Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) auf bis zu einen Tag zu verkürzen.
(5) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.