Ausfuhr Musterklauseln

Ausfuhr. Wird ein in Gemeinschaftsproduktion hergestellter Kinofilm in einen Staat ausge- führt, in dem die Einfuhr von Kinofilmen kontingentiert ist, und hat eine der an der Gemeinschaftsproduktion beteiligten Vertragsparteien nicht das Recht, ihre Kino- filme frei in den Einfuhrstaat einzuführen, a) so wird der Kinofilm in der Regel dem Kontingent des Staates zugeordnet, der die Mehrheitsbeteiligung hat; b) so wird der Kinofilm bei gleicher Beteiligung, verschiedener Staaten dem Kontingent des Staates hinzugefügt, der über die besten Ausfuhrmöglichkei- ten in den Einfuhrstaat verfügt; c) so wird der Kinofilm, wenn die Buchstaben a und b nicht anwendbar sind, dem Kontingent der Vertragspartei zugeordnet, die den Regisseur stellt.
Ausfuhr. Die Verantwortlichkeit für den Export, Re-Export oder sonstige Ausfuhr aus Deutschland liegt beim Kunden. Ausfuhrkontrollvorschriften der BRD oder Handelsgesetze anderer Länder sind vom Kunden zu beachten.
Ausfuhr. Sofern die gelieferten Produkte österreichischen und/oder ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen, ist der Käufer/Auftraggeber für die Einhaltung all dieser Ausfuhrkontrollbestimmungen und deren rechtsverbindliche Uberbindung an seine Kunden verantwortlich und verpflichtet sich diesbezüglich, Xxxxxx Xxxxx vollkommen schadlos und klaglos zu halten.
Ausfuhr. 12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von InnoLas gelieferten Waren und technischen Informationen nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen auszuführen und die gleiche Verpflichtung seinen Abnehmern aufzuerlegen. 12.2 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit einer Erbringung der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen bzw. - sofern bereits von InnoLas vorgeleistet - an InnoLas zu erstatten.
Ausfuhr. 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von Xxxxxxx gelieferten Waren und technischen Informationen nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen auszuführen und die gleiche Verpflichtung seinen Abnehmern aufzuerlegen. 10.2 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit einer Erbringung der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen bzw. - sofern bereits von Renosan vorgeleistet - an Renosan zu erstatten.
Ausfuhr. 12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von L-TRIS gelieferten Waren und technischen Informationen nur unter Beachtung der 12.2 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit einer Erbringung der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen bzw. - sofern bereits von L- TRIS vorgeleistet - an L-TRIS zu erstatten.
Ausfuhr. Wird ein in Gemeinschaftsproduktion hergestellter Kinofilm in einen St aat ausgeführt, in dem die Einfuhr von Kinofilmen kontingentiert ist, und hat eine der an der Gemeinschaftsproduktion beteilig- ten Vertragsparteien nicht das Recht , ihre Kinofilme frei in den Einfuhrst aat einzuführen, a) so wird der Kinofilm in der Regel dem Kontingent des St aates zugerechnet, der die Mehrheitsbe- teiligung hat; b) so wird der Kinofilm bei gleicher Beteiligung verschiedener St aaten dem Kontingent des St aates zugerechnet, der über die besten Ausfuhrmöglichkeiten in den Einfuhrst aat verfügt; c) so wird der Kinofilm, wenn die Buchstaben a und b nicht angewendet werden können, dem Kon- t ingent der Vetragspartei (Anm.: richtig: Vertragspartei) zugerechnet, die den Regisseur stellt.
Ausfuhr. Alle ZA prüfen, stempeln und visieren liechtensteinische Warenverkehrsbescheini- gungen (WVB) EUR.1 im gesamten für Liechtenstein anwendbaren Geltungsbereich des EWRA.
Ausfuhr. Die Verantwortlichkeit für den Export, Re-Export oder sonstige Ausfuhr aus Österreich liegt beim Kunden. Ausfuhrkontrollvorschriften oder Handelsgesetze anderer Länder sind vom Kunden zu beachten.
Ausfuhr. Die zuständigen russischen Behörden erteilen Ausfuhrlizenzen Erreichung der jeweiligen in Anhang II dieses Abkommens festgesetzten Höchstmengen.