Ausfuhr. Wird ein in Gemeinschaftsproduktion hergestellter Kinofilm in einen Staat ausge- führt, in dem die Einfuhr von Kinofilmen kontingentiert ist, und hat eine der an der Gemeinschaftsproduktion beteiligten Vertragsparteien nicht das Recht, ihre Kino- filme frei in den Einfuhrstaat einzuführen,
a) so wird der Kinofilm in der Regel dem Kontingent des Staates zugeordnet, der die Mehrheitsbeteiligung hat;
b) so wird der Kinofilm bei gleicher Beteiligung, verschiedener Staaten dem Kontingent des Staates hinzugefügt, der über die besten Ausfuhrmöglichkei- ten in den Einfuhrstaat verfügt;
c) so wird der Kinofilm, wenn die Buchstaben a und b nicht anwendbar sind, dem Kontingent der Vertragspartei zugeordnet, die den Regisseur stellt.
Ausfuhr. Die Verantwortlichkeit für den Export, Re-Export oder sonstige Ausfuhr aus Deutschland liegt beim Kunden. Ausfuhrkontrollvorschriften der BRD oder Handelsgesetze anderer Länder sind vom Kunden zu beachten.
Ausfuhr. Sofern die gelieferten Produkte österreichischen und/oder ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen, ist der Käufer/Auftraggeber für die Einhaltung all dieser Ausfuhrkontrollbestimmungen und deren rechtsverbindliche Uberbindung an seine Kunden verantwortlich und verpflichtet sich diesbezüglich, Xxxxxx Xxxxx vollkommen schadlos und klaglos zu halten.
Ausfuhr. Die Liefergegenstände und Programme dürfen ohne vorherige Zustimmung der Topsonic sowie der zuständigen Behörden nicht ausgeführt werden. Eine Nutzung durch Dritte, sofern diese ihren Sitz außerhalb der BRD haben, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Topsonic sowie der zuständigen Behörden.
Ausfuhr. Der Kunde wird kein von MTS geliefertes Produkt, kein System, das ein solches Produkt enthält, und keine technischen Informationen, Dokumente oder Materialien oder direkte Produkte davon in ein Land oder an eine Person offenlegen, exportieren, reexportieren oder umleiten, an das/die eine solche Offenlegung, ein solcher Export, Reexport oder eine solche Umleitung durch US- Gesetze eingeschränkt ist, es sei denn, alle erforderlichen und angemessenen Genehmigungen/Exportlizenzen wurden von der US- Regierung eingeholt. MTS hat das Recht, jede Bestellung oder jeden Vertrag abzulehnen, zu stornieren und/oder zu beenden, wenn MTS zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht ist, dass Exportkontrollen oder Handelssanktionsgesetze verletzt werden könnten. Falls eine Bestellung oder ein Vertrag auf der Grundlage dieses Abschnitts 10 gekündigt wird, haften weder MTS noch eine seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden oder einem Dritten für die Nichtlieferung des Produkts, die Nichterfüllung des Vertrags oder aus einem anderen Grund. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Lieferdatum für das Produkt erst nach Erteilung einer Exportlizenz festgelegt wird und dass
Ausfuhr. 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von Xxxxxxx gelieferten Waren und technischen Informationen nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen auszuführen und die gleiche Verpflichtung seinen Abnehmern aufzuerlegen.
10.2 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit einer Erbringung der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen bzw. - sofern bereits von Renosan vorgeleistet - an Renosan zu erstatten.
Ausfuhr. Die Verfahren und die Datenabgleichsprozesse für die Ausfuhr von Holz aus staatlichen Wäldern und aus Wäldern/ Flächen in Privateigentum sind identisch.
a) Wichtigste Tätigkeiten: — Das Handelministerium stellt dem Ausführer eine Bescheinigung für registrierte Ausführer von forstwirt schaftlichen Produkten (ETPIK) aus. — Der Ausführer beantragt die Ausstellung eines V-Legal-Dokuments/einer FLEGT-Genehmigung für jede Aus fuhrsendung. — Die LV überprüft, ob die einschlägigen Bedingungen erfüllt sind, und stellt das V-Legal-Dokument/die FLEGT- Genehmigung aus. — Der Ausführer erstellt eine Ausfuhranmeldung, die der Zollbehörde vorgelegt wird. — Die Zollbehörde stellt eine Ausfuhrgenehmigung für die Zollabfertigung aus.
b) Verfahren: — Der Ausführer beantragt bei der LV die Ausstellung eines V-Legal-Dokuments/einer FLEGT-Genehmigung. — Die LV stellt ein V-Legal-Dokument/eine FLEGT-Genehmigung aus, nachdem sie durch eine Dokumenten prüfung und eine physische Überprüfung sichergestellt hat, dass das Holz bzw. die Holzprodukte aus nach weislich legalen Quellen stammt/stammen und infolgedessen entsprechend der Legalitätsdefinition gemäß Anhang II erzeugt wurde/wurden. — Der Ausführer legt der Zollbehörde eine Ausfuhranmeldung mit den folgenden Anlagen zur Genehmigung vor: Rechnung, Ladeliste, Nachweis über die Zahlung des Ausfuhrzolls/Bukti Setor Bea Keluar (falls vorgeschrie ben), ETPIK-Bescheinigung, V-Legal-Dokument/FLEGT-Genehmigung, Ausfuhrerlaubnis/Surat Persetujuan Ekspor (falls vorgeschrieben), Gutachterbericht (falls vorgeschrieben) und (gegebenenfalls) CITES-Dokument. — Wenn die Überprüfung der Ausfuhranmeldung zu einem positiven Ergebnis führt, stellt die Zollbehörde eine Ausfuhrgenehmigung/Nota Pelayanan Ekspor aus.
Ausfuhr. Alle ZA prüfen, stempeln und visieren liechtensteinische Warenverkehrsbescheini- gungen (WVB) EUR.1 im gesamten für Liechtenstein anwendbaren Geltungsbereich des EWRA.
Ausfuhr. Die Liefergegenstände und Programme dürfen ohne vorherige Zustimmung von price[it] sowie der zuständigen Behörden nicht ausgeführt werden. Eine Nutzung durch Dritte, sofern diese ihren Sitz außerhalb der BRD haben, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von price[it] sowie der zuständigen Behörden.
Ausfuhr. Die Nutzung von VisionLink unterliegt den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen (U.S. Export Administration Regulations). Sie bestätigen Folgendes: (a) Sie sind kein Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner von und stehen nicht unter der Kontrolle der Regierungen von Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan oder einem anderen Land, über das die USA ein Ausfuhrverbot verhängt haben; (b) Sie werden Materialien von der Site weder mittelbar noch unmittelbar in die vorstehend genannten Länder oder an die Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder ausführen oder wieder ausführen;