Ausfuhrkontrolle. 14.1 Einige Produkte von FUJIFILM wurden als Produkte mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use“) im Sinne des Güterkontrollgesetzes vom 14.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, derartige Produkte aus dem Zollgebiet auszuführen und direkt oder indirekt Dritten zur Verfügung zu stellen, die die Ausfuhr des Produkts zu anderen als medizinischen Zwecken beabsichtigen oder von denen eine solche Handlung vernünftigerweise zu erwarten ist. 14.3 Produkte, Software und/oder Technologien von FUJIFILM dürfen nicht zur Störung des internationalen Friedens und der Sicherheit verwendet werden, einschliesslich: (i) der Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, Lagerhaltung oder anderer Nutzung von Massenvernichtungswaffen, wie beispielsweise nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketen,
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Ausfuhrkontrolle. 14.1 Einige Produkte von FUJIFILM wurden als Produkte mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use“) im Sinne des Güterkontrollgesetzes vomvom 13. Dezember 1996 klassifiziert und unterliegen der Ausfuhrkontrolle.
14.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, derartige Produkte aus dem Zollgebiet auszuführen und direkt oder indirekt Dritten zur Verfügung zu stellen, die die Ausfuhr des Produkts zu anderen als medizinischen Zwecken beabsichtigen oder von denen eine solche Handlung vernünftigerweise zu erwarten ist.
14.3 Produkte, Software und/oder Technologien von FUJIFILM dürfen nicht zur Störung des internationalen Friedens und der Sicherheit verwendet werden, einschliesslich: (i) der Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, Lagerhaltung oder anderer Nutzung von Massenvernichtungswaffen, wie beispielsweise nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketen,, (ii) sonstige militärische Aktivitäten oder (iii) einer Nutzung zur Unterstützung dieser Aktivitäten.
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Ausfuhrkontrolle. 14.1 Einige Produkte von FUJIFILM wurden als Produkte mit doppeltem dop- peltem Verwendungszweck („Dual-Use“) im Sinne des Güterkontrollgesetzes vomGüterkon- trollgesetzes vom 13. Dezember 1996 klassifiziert und unterliegen der Ausfuhrkontrolle.
14.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, derartige Produkte aus dem Zollgebiet auszuführen und direkt oder indirekt Dritten zur Verfügung zu stellen, die die Ausfuhr des Produkts zu anderen als medizinischen Zwecken beabsichtigen oder von denen eine solche sol- che Handlung vernünftigerweise zu erwarten ist.
14.3 Produkte, Software und/oder Technologien von FUJIFILM dürfen nicht zur Störung des internationalen Friedens und der Sicherheit Si- cherheit verwendet werden, einschliesslich: (i) der Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, Lagerhaltung oder anderer Nutzung von Massenvernichtungswaffen, wie beispielsweise nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketen,, (ii) sonstige militärische Aktivitäten oder (iii) einer Nutzung zur Unterstützung dieser Aktivitäten.
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Ausfuhrkontrolle. 14.1 15.1 Einige Produkte von FUJIFILM wurden als Produkte mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use“) im Sinne des Güterkontrollgesetzes vomvom 13. Dezember 1996 klassifiziert und unterliegen der Ausfuhrkontrolle.
14.2 15.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, derartige Produkte aus dem Zollgebiet auszuführen und direkt oder indirekt Dritten zur Verfügung zu stellen, die die Ausfuhr des Produkts zu anderen als medizinischen Zwecken beabsichtigen oder von denen eine solche Handlung vernünftigerweise zu erwarten ist.
14.3 15.3 Produkte, Software und/oder Technologien von FUJIFILM dürfen nicht zur Störung des internationalen Friedens und der Sicherheit verwendet werden, einschliesslich: (i) der Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, Lagerhaltung oder anderer Nutzung von Massenvernichtungswaffen, wie beispielsweise nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketen,, (ii) sonstige militärische Aktivitäten oder (iii) einer Nutzung zur Unterstützung dieser Aktivitäten.
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