Ausgabe von Anteilen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile der bestehenden Anteilklassen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei der Gesell- schaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern und über Dritte er- worben werden. Sie werden von der Verwahrstelle zum Ausgabepreis ausgegeben, der dem Nettoinventarwert pro Anteil („Anteilwert“) ge- gebenenfalls zuzüglich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Ge- sellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Die Anlage in der Anteilklasse „B“ und „D“ des Fonds sind institutionel- len Anlegern vorbehalten, die Anteilklasse „C“ des Fonds ist insbeson- dere für institutionelle Anleger sowie die Vermittlung durch Vermö- gensverwalter und unabhängige Anlageberater bestimmt. Bestehende Mindestanlagesummen für die Anteilklassen sind im Ab- schnitt „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 aufgeführt.
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Ausgabe von Anteilen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile der bestehenden Anteilklassen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei der Gesell- schaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern und über Dritte er- worben werden. Sie werden von der Verwahrstelle zum Ausgabepreis ausgegeben, der dem Nettoinventarwert pro Anteil („Anteilwert“) ge- gebenenfalls zuzüglich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Ge- sellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Die Anlage in der Anteilklasse „B“ und „DA“ des Fonds sind institutionel- len Anlegern ist institutionellen Anle- gern vorbehalten, die Anteilklasse „C“ des Fonds ist insbeson- dere insbesondere für institutionelle Anleger sowie die Vermittlung durch Vermö- gensverwalter Vermögensver- walter und unabhängige Anlageberater bestimmt. Bestehende Mindestanlagesummen für die Anteilklassen sind im Ab- schnitt „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 13 aufgeführt.
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Ausgabe von Anteilen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile der bestehenden Anteilklassen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei der Gesell- schaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern und über Dritte er- worben werden. Sie werden von der Verwahrstelle zum Ausgabepreis ausgegeben, der dem Nettoinventarwert pro Anteil („Anteilwert“) ge- gebenenfalls zuzüglich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Ge- sellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Die Anlage in der Anteilklasse „B“ und „D“ des Fonds sind institutionel- len Anlegern vorbehalten, die Anteilklasse „C“ des Fonds ist insbeson- dere insbesondere für institutionelle ins- titutionelle Anleger sowie die Vermittlung durch Vermö- gensverwalter Vermögensverwalter und unabhängige Anlageberater bestimmt. Bestehende Mindestanlagesummen für die Anteilklassen sind im Ab- schnitt „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 aufgeführt.
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Ausgabe von Anteilen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile der bestehenden Anteilklassen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei der Gesell- schaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern und über Dritte er- worben werden. Sie werden von der Verwahrstelle zum Ausgabepreis ausgegeben, der dem Nettoinventarwert pro Anteil („Anteilwert“) ge- gebenenfalls zuzüglich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Ge- sellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Die Anlage in der Anteilklasse „BA“ und „D“ des Fonds sind institutionel- len Anlegern vorbehalten, die in der Anteilklasse „CI“ des Fonds ist insbeson- dere für institutionelle Anleger sowie die Vermittlung durch Vermö- gensverwalter und unabhängige Anlageberater bestimmtinstitutionellen Anlegern vorbehalten. Bestehende Mindestanlagesummen für die Anteilklassen sind im Ab- schnitt „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 13 aufgeführt.
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