Ausgleich ungerechtfertigter Entgeltnachlässe und Aufschläge. Nach den Entgeltgrundsätzen des EIU eingeräumte Entgeltnachlässe hat der Zu- gangsberechtigte auszugleichen, wenn und soweit die Voraussetzungen für ihre Ge- währung nicht erfüllt werden. Dies gilt entsprechend für den Ausgleich von Aufschlä- gen durch das EIU.
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Ausgleich ungerechtfertigter Entgeltnachlässe und Aufschläge. Nach den Entgeltgrundsätzen des EIU eingeräumte Entgeltnachlässe hat der Zu- gangsberechtigte auszugleichen, wenn und soweit die Voraussetzungen für ihre Ge- währung Gewährung nicht erfüllt werden. Dies gilt entsprechend für den Ausgleich von Aufschlä- gen Auf- schlägen durch das EIU.
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