Auskünfte. 34.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept unaufgefordert alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere einen Wechsel seines (Wohn-)Sitzes sowie Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Änderung seines Namens unverzüglich anzuzeigen. [Für Unternehmer] Das gilt auch, wenn die Tatsachen in den öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlich werden. 34.2 Der Kunde hat Mobility Concept die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfalts- und Informationspflichten (z.B. Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz) notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich während der Leasingzeit ergebende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. [Für Unternehmer] Dies gilt beispielsweise bei Änderungen der Rechtsform oder Änderung bei einem Vertretungsorgan. 34.3 [Für Unternehmer] Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept und einem im Einzelfall namentlich genannten Refinanzierungsinstitut jederzeit auf Verlangen unter anderem durch Vorlage von Jahresabschlüssen bis spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag Einblick in seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Abhängig von der Höhe des Geschäftsvolumens gilt dies auch für die Vorlage von (Teil-)Konzernabschlüssen. Nichtbilanzierungspflichtige gewerbliche Kunden haben aussagekräftige aktuelle Unterlagen, unter anderem eine Aufstellung über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten samt geeigneter Nachweise, z. B. Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste; Vorjahreseinkommenssteuerbescheid, jeweils bis 1. September eines jeden Jahres der Geschäftsbeziehung, vorzulegen.
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Auskünfte. 34.1 32.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept unaufgefordert alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere einen Wechsel seines (Wohn-)Sitzes Sitzes sowie Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Aufenthaltsortes, Änderung seines Namens oder seiner Rechtsform unverzüglich anzuzeigen. [Für Unternehmer] Das gilt auch, wenn die Tatsachen in den öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlich veröffentlicht werden.
34.2 32.2 Der Kunde hat Mobility Concept der MC die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfalts- und Informationspflichten (z.B. Identifizierungspflichten Identifizierungs-pflichten nach dem Geldwäschegesetz) notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich während der Leasingzeit Vertragsdauer ergebende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. [Für Unternehmer] Dies gilt beispielsweise bei Änderungen (z.B. Änderung der Rechtsform oder Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
34.3 [Für Unternehmer] 32.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept und einem im Einzelfall namentlich genannten Refinanzierungsinstitut jederzeit auf Verlangen unter anderem durch Vorlage von Jahresabschlüssen bis spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag Einblick in seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Abhängig von der Höhe des Geschäftsvolumens gilt dies auch für die Vorlage von (Teil-)Konzernabschlüssen. Nichtbilanzierungspflichtige gewerbliche Kunden haben aussagekräftige aktuelle Unterlagen, unter anderem eine Aufstellung über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten samt geeigneter Nachweise, z. B. Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste; Vorjahreseinkommenssteuerbescheid, jeweils bis 1. September eines jeden Jahres der Geschäftsbeziehung, vorzulegen.
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Samples: Leasing Agreement