Programmierung Musterklauseln

Programmierung. 1. Die Programmierung von Schnittstellen, von Anpassungen und zu erstellender Software folgt der Aufgabenstellung im Bestellschein. Liegt keine gesonderte Zusatzvereinbarung vor, erfolgt die Überlassung der Programme ausschließlich in ausführbarer Form ohne Quellprogramme und ohne systemtechnische und benutzerspezifische Dokumentation. Dies gilt auch bei Einbringung von Standardbausteinen. Eine Benutzerdokumentation wird auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung in dem zu vereinbarenden Umfang geliefert.
Programmierung. Programmieren der Betriebssysteme und Drucker im Hinblick auf deren Benutzung und zur Sicherstellung der Vernetzung im Unternehmen.
Programmierung. 4.3.1. Der Lieferant erstellt auf der Grundlage  seiner Software-Planung, wenn diese von ihm zu erstellen war, oder  seines Pflichtenhefts, wenn nur das Pflichtenheft von ihm zu erstellen war, ohne dass eine Software-Planung gemäß Nr. 3 durchzuführen war, oder  andernfalls auf Grundlage vom Kunden bereitgestellter und vom Lieferanten ausdrücklich akzeptierter Planungsunterlagen die funktionsfähige Software für das vereinbarte Anwendungsgebiet innerhalb des im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung oder in den Erstellungsunterlagen aufgeführten Zeitplans. Dieser ist unverbindlich, soweit nichts anderes im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Die Programmierung umfasst insbesondere die Codierung und Tests.
Programmierung. Programmieren der Betriebssysteme und Drucker im Hinblick auf deren Benutzung und zur Sicherstellung der Vernetzung zwischen den General-, Landes- und Regionaldirektionen.
Programmierung. Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur ist berechtigt, Programmierarbeiten von einem qualifizierten Drittanbieter erbringen zu lassen. Ist die Designentwicklung Bestandteil der Leistung von Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur, so erfolgt die Aufnahme der Programmierarbeiten für die Erstellung der Internetseite nach der schriftlichen Freigabe des Designentwurfs durch den Kunden. Ist die Designentwicklung nicht Bestandteil der Leistung von Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur sondern wird vom Kunden erbracht, so erfolgt die Programmierung der Internetseite auf der Basis des vom Kunden gelieferten Designentwurfs. Geringfügige Abweichungen/Anpassungen und/oder Modifizierungen vom freigegebenen bzw. zur Verfügung gestellten Designentwurf können während der Programmierung technisch bedingt notwendig sein. Änderungen am Design werden nach Fertigstellung der Programmierarbeiten gesondert zum üblichen Stundensatz berechnet. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die technische Umsetzung in der von Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur festgelegten Programmiersprache und -technik.
Programmierung. Wir bieten unseren Kunden zwei Arten von Programm-Realisationen an:
Programmierung. 2.5.1. Die im Angebot beschriebenen und durch den Kunden beauftragten Leistungen beschreiben die Beschaffenheit im Sinne des Werkvertragsrechts abschließend und voll- ständig.
Programmierung. Wenn Software ausschließlich in der Verantwortung von rocon für den Auftraggeber zu erstellen ist und dem Programmierauftrag eine Programmvorgabe (z.B. ein Pflichtenheft) zugrunde liegt, die die Sollfunktionen der Software und die Kommunikation mit dem Benutzer be- schreibt, dann ist die erstellte Software ein Werk, das vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages abzunehmen ist. Ist die Programmvor- gabe vor Auftragserteilung verbindlich erstellt, so kann dem Auftrag ein Festpreis zugrunde gelegt werden. Die gemeinsame Erstellung einzelner Software von rocon und Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ist eine Beratungsleistung. Die vertragsgegenständliche Software wird von rocon nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsaus- übung und anerkanntem Stand der Technik erstellt. rocon liefert dem Auftraggeber die Software mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung im IT-Ver- trag in lauffähigem Programmcode sowie die vereinbar- ten Dokumentationsunterlagen.
Programmierung. Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ist berechtigt, Programmierarbeiten von einem qualifizierten Drittanbieter erbringen zu lassen. Ist die Designentwicklung Bestandteil der Leistung von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen, so erfolgt die Aufnahme der Programmierarbeiten für die Erstellung der Internetseite nach der schriftlichen Freigabe des Designentwurfs durch den Kunden. Ist die Designentwicklung nicht Bestandteil der Leistung von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen, sondern wird vom Kunden erbracht, so erfolgt die Programmierung der Internetseite auf der Basis des vom Kunden gelieferten Designentwurfs. Geringfügige Abweichungen vom freigegebenen bzw. zur Verfügung gestellten Designentwurf können während der Programmierung technisch bedingt notwendig sein. Änderungen am Design werden nach Fertigstellung der Programmierarbeiten gesondert zum üblichen Stundensatz berechnet. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die technische Umsetzung in der von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen festgelegten Programmiersprache und -technik.

Related to Programmierung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.