Common use of Auslandsreisen Clause in Contracts

Auslandsreisen. 2.3.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungs- schutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erheb- liche Verschlimmerung eintritt.

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Samples: www.xxv24.de, www.universa.de

Auslandsreisen. 2.3.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages – ggf. abzüglich einer Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes Aus- landsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Behandlung stehen- de Krankheiten besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erheb- liche erhebliche Verschlimmerung eintritt.

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Auslandsreisen. 2.3.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages - ggf. abzüglich einer Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes Aus- landsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Behandlung stehen- de Krankheiten besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erheb- liche erhebliche Verschlimmerung eintritt.

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