Common use of Auslandsreisen Clause in Contracts

Auslandsreisen. Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben gegen Vorlage der Belege erstattet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der Touristen- klasse erstattet. Schiffspassagen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich sind über Art, Umfang und Höhe der erstattungspflichtigen Tage- und Übernachtungsgelder vor Antritt der Reise von Fall zu Fall gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Reist der Film-/Fernsehschaffende zur Aufnahme seiner Beschäftigung an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Herstellers, so werden die Zeit für An- und Abreise von bzw. zu seinem Wohnsitz wie Arbeitszeit vergütet, jedoch ohne jegliche Zuschläge. Diese Regelung gilt nur, wenn der ständige Wohnsitz des Beschäftigten im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages liegt. Sie gilt nicht für Darsteller. Außerdem werden die tatsächlichen Aufwendungen für Eisen- bahn bzw. Flugzeuge vergütet. Ferner wird eine Reisekostenvergütung gemäß 12.2 b und 12.2 d vorgenommen. Ziffer 12.4 Satz 1 gilt nicht für die tägliche An- und Abfahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsort, wenn der Arbeitsort innerhalb der Wohnortsgrenzen bzw. bis zu 20 km außerhalb liegt. Die besonderen Bestimmungen für Kleindarsteller bleiben unberührt.

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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Auslandsreisen. Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben Aus- gaben gegen Vorlage der Belege erstattet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der Touristen- klasse Touristenklasse erstattet. Schiffspassagen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich sind über Art, Umfang und Höhe der erstattungspflichtigen Tage- und Übernachtungsgelder Übernach- tungsgelder vor Antritt der Reise von Fall zu Fall gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Reist der Film-/Fernsehschaffende zur Aufnahme seiner Beschäftigung an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Herstellers, so werden die Zeit für An- und Abreise von bzw. zu seinem Wohnsitz wie Arbeitszeit vergütet, jedoch ohne oh- ne jegliche Zuschläge. Diese Regelung gilt nur, wenn der ständige Wohnsitz des Beschäftigten im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages liegt. Sie gilt nicht für Darsteller. Außerdem werden die tatsächlichen Aufwendungen für Eisen- bahn Eisenbahn bzw. Flugzeuge vergütet. Ferner wird eine Reisekostenvergütung Rei- sekostenvergütung gemäß 12.2 b und 12.2 d vorgenommen. Ziffer 12.4 Satz 1 gilt nicht für die tägliche An- und Abfahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsort, wenn der Arbeitsort innerhalb der Wohnortsgrenzen bzw. bis zu 20 km außerhalb liegt. Die besonderen beson- deren Bestimmungen für Kleindarsteller bleiben unberührt.

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Samples: www.produzentenallianz.de